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Die sogenannten Finanzämter lügen, dass sich die Balken biegen! … teil I

https://newstopaktuell.wordpress.com/2014/12/18/die-sogenannten-finanzamter-lugen-dass-sich-die-balken-biegen/

 

Firma Bundesministerium für Finanzen

 

teil I

Dass es sich bei sogenannten Finanz“ämtern“ nicht um Ämter mit Hoheitsbefugnissen handelt, sondern um schwerstkriminelle räuberische Firmen, mit keinerlei hoheitlichen Befugnissen, haben wir in den letzten Wochen ja schon so einige Male mitgeteilt.

Fällig ist mal wieder ein Dankeschön an die Unmengen Leserinnen und Leser, die uns so freundlich mit Unterlagen versorgen: Dankeschön an sie alle.

Diese Leserinnen und Leser haben ihre Steuergelder zurückgefordert, die Zeit ihres Lebens absolut widerrechtlich von ihrem Privateigentum eingezogen worden sind.

„Wieso denn widerrechtlich?“ werden sich Neulinge der Materie nun fragen, doch das ist schnell erklärt:

Die Haager Landkriegsordnung ist nach wie vor in Kraft. In Paragraf 46 der Haager Landkriegsordnung steht: „Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden“.

 

Steuern sind Raub - Firma Finanzamt

 

Mit anderen Worten: Das Einziehen von Steuern und auch sonstigen angeblichen „Pflichtabgaben“ (GEZ-Gebühren zum Beispiel) ist und war schon immer untersagt.

Da sogenannte Finanz“ämter“ sowieso nur FIRMEN sind, haben diese schon zweimal kein Recht, Gelder aus Privateigentum einzuziehen.

Man muss sich darüber klar werden, dass hierzulande ALLES Firma ist! Selbst die Hansestadt Hamburg ist eine Firma, so wie auch alle anderen Städte Firmen sind:

 

Firma Hansestadt Hamburg

 

Zurück zum Eigentlichen:

Unsere geschätzten Leserinnen und Leser bekamen selbstverständlich auch Antworten von den angeblichen Finanz“ämtern“, die (wie gewöhnlich) aus Textbausteinen bestehen.

Zwei davon möchten wir Ihnen heute wieder einmal vorstellen, inklusive dessen, was wir den Personen, welche uns die Unterlagen zukommen ließen, geantwortet haben:

 

Schreiben vom Finanzamt I[1]

 

Guten Tag

Eine entzückende Antwort, die Sie da bekommen haben: voller Unwahrheiten.

Es wird von FinanzÄMTER schwadroniert, die es nicht gibt. Es wird „vergessen“, darauf hinzuweisen, dass sogenannte „Finanzämter“ schlichte Firmen sind, die keinerlei Berechtigung haben, Steuergelder einzufordern.

Schon gar nicht darf wer auch immer Steuergelder einziehen, da das nach Paragraf 46 der Haager Landkriegsordnung, (die nach wie vor in Kraft ist) untersagt ist.

Es wird von „verfassungsgemäß zustandegekommenen Gesetzen“ fantasiert, obwohl es hierzulande gar keine Verfassung gibt. Gleichzeitig ist vom Grundgesetz die Rede, das aber seit mindestens 1990 inexistent, weil durch fehlenden Geltungsbereich unwirksam und ungültig ist.

Nimmt man es ganz genau, gab es nie ein rechtswirksames Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, da es keine Staatsgründungsurkunde gibt, was nur folgerichtig ist, da das hiesige Land kein einziges Kriterium der Drei-Element-Lehre erfüllt.

Die Drei-Elemente-Lehre ist in das Völkerrecht übernommen worden und besagt: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt.

Ist eines dieser Kriterien unerfüllt, kann nicht von einem Staat gesprochen werden, bzw. ist eine Staatsgründung nicht möglich, was wiederum erklärt, dass keine Staatsgründungsurkunde der BRD existiert, denn wo die Kriterien nicht erfüllt sind, kann auch kein Staat gegründet werden.

Man faselt vom Bundesverfassungsgericht (ohne existierende Verfassung), das illegal ist und keine gesetzlichen Richter beschäftigt. Außerdem ist das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ eine Firma und hat daher sowieso absolut gar nichts zu entscheiden.

 

Firma Bundesverfassungsgericht

Von „Handlungen der Finanzämter“ und „Verwaltungsakten“ ist die Rede, obwohl es keine Finanzämter gibt und obwohl Verwaltungsakte nur von Beamten auf den Weg gebracht werden können – Beamte, die es hierzulande ebenfalls nicht gibt, da der Beamtenstatus bereits seit dem Jahre 1945 abgeschafft ist.

Gelogen ist auch, dass man Sachbearbeiter nicht verklagen könne. Das könnte man durchaus, wenn diese „Vögel“ mal etwas rechtskonform unterschreiben würden, was sie ja nie machen.

Klagen können auch nicht gegen Firmengebäude (Finanzscheinämter) erhoben werden, sondern immer nur gegen Personen.

Der sogenannte „Amtsleiter“, der in Tatsache Geschäftsführer ist, ist der Hauptverantwortliche und der kann uns sollte durchaus strafrechtlich verklagt werden, wenn sich weiterhin geweigert wird. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag sollte da eine brauchbare Adresse sein.

Dass Sie uns auf dem Laufenden halten wollen, ist ein Dankeschön wert. Und hier kommt es schon: Dankeschön.

Mit freundlichen Grüßen:

News Top-Aktuell

Ende unserer Antwort.

Wie bereits erwähnt, erreichen uns viele, viele weitere e-mails mit solchen Unterlagen, so wie auch dieses Dokument hier:

 

Antwort FA 02.12.2014[1]-page-001Antwort FA 02.12.2014[1]-page-002

Selbstverständlich hatten wir auch für diesen Leser das Passende zur Hand, der uns fragte, was denn nun davon zu halten ist. Wir antworteten wie folgt:

ende teil I