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Lassen Sie sich nicht einschüchtern, denn Sie haben Rechte! — AKTION KINDER IN GEFAHR

Trotz Schulpflicht sind Eltern, die der Schulsexualerziehung kritisch gegenüber stehen, nicht ohnmächtig. Ganz im Gegenteil, denn im Konfliktfall haben sie sogar Vorrang.

Allerdings nützen diese rechtlichen Hilfestellungen wenig, wenn die Eltern diese nicht wahrnehmen.

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Eltern im Konflikt mit der Schulsexualerziehung: Der rechtliche Rahmen

Eltern im Konflikt mit der Schulsexualerziehung: Der rechtliche Rahmen

Seitdem Schulsexualerziehung in Deutschland Ende der 1960er Jahre eingeführt worden ist, ist sie für viele Eltern ein Ärgernis und Objekt von Protesten – und dies aus verschiedenen Gründen: …

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Indoktrinationsverbot

Ein sehr starkes Mittel in den Händen der Eltern ist das sogenannte „Indoktrinationsverbot“. Der Staat darf zwar in der Sexualerziehung eigene Ziele setzen, die möglicherweise anders sind, als die Ziele der Eltern (beispielsweise), doch dies darf nicht in einer Weise geschehen, dass die Kinder einer bestimmten Indoktrination unterliegen. Die konkrete Ausgestaltung des Indoktrinationsverbots erläuterte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 31. Mai 2006: „Der Staat darf keine gezielte Beeinflussung im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung betreiben; er darf sich auch nicht durch von ihm ausgehende oder ihm zuzurechnende Maßnahmen ausdrücklich oder konkludent mit einem bestimmten Glauben oder einer bestimmten Weltanschauung identifizieren und dadurch den religiösen Frieden in einer Gesellschaft von sich aus gefährden. Danach sind christliche Bezüge bei der Gestaltung der öffentlichen Schule nicht schlechthin verboten; die Schule muss aber für andere weltanschauliche und religiöse Inhalte und Werte offen sein.“

Dieses Urteil aus dem Jahr 2006 wurde in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 8. Mai 2015 bestätigt. Die Rechtsprechung, die Indoktrination verbietet, ist also jüngsten Datums.

Allerdings muss festgestellt werden, dass das Indoktrinationsverbot nicht Wissensvermittlung unbedingt verbietet: Wenn das Kultusministerium der Auffassung ist, ab einem bestimmten Alter müssten die Schüler erfahren, dass es beispielsweise Homosexualität gibt, so darf dies vermittelt werden, falls dabei keine Wertung einhergeht.

Das „Indoktrinationsverbot“ kam verstärkt in die öffentliche Diskussion, als in etlichen Bundesländern die Gender-Ideologie bzw. die Ideologie der „sexuellen Vielfalt“ in die schulische Erziehung eigeführt werden sollte. Bekanntlich führte dies zu heftigen Auseinandersetzungen, Protesten und Diskussionen. Einer der Hauptvorwürfe der Gegner von Gender in der Schule war, dass der Staat hier indoktrinierend aktiv wird. Insbesondere in Hessen setzten die „Richtlinien zur Sexualerziehung“ des Spätsommers 2016 die „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ ausdrücklich als Ziel der Erziehung. Akzeptanz bedeutet, dass nicht bloß Wissen vermittelt wird, sondern eine innere zustimmende Haltung bei den Schülern erreicht werden soll. Die Richtlinien sehen vor, dass mit der Erziehung zur Akzeptanz sexueller Vielfalt schon im ersten Grundschuljahr begonnen werden soll, was erst recht die Proteste befeuert hat.

Fazit

Trotz Schulpflicht sind Eltern, die der Schulsexualerziehung kritisch gegenüber stehen, nicht ohnmächtig. Ganz im Gegenteil, denn im Konfliktfall haben sie sogar Vorrang.

Allerdings nützen diese rechtlichen Hilfestellungen wenig, wenn die Eltern diese nicht wahrnehmen.

Es ist also wichtig, dass die Eltern die Rechtslage kennen, dass sie aber auch bereit sind, ihre Rechte gegenüber der Schule entschlossen zu verteidigen.

Darüber hinaus sollten sie versuchen nicht alleine aufzutreten, sondern sich mit anderen Eltern abzusprechen und zu organisieren.

In der Regel wollen die Schulen es im Konfliktfall nicht bis zum Äußersten kommen lassen. Kommt es aber dazu, ist der Gang zum Gericht der einzig verbleibende Weg.

In den letzten Jahren wurden in mehreren Städten in Deutschland Demonstrationen gegen den Unterricht der Sexualerziehung in der Schule durchgeführt. Die treibende Hauptkraft des Protestes war die Organisation „Besorgte Eltern“. Ihre Anhänger behaupten, dass das Bildungsprogramm mit unnötigen Informationen überladen ist und Manipulationsmöglichkeiten eröffnet. Die aktivsten Teilnehmer an der Bewegung waren Einwanderer aus den ehemaligen…

über Frühe Sexualerziehung als legalisierte Perversion von Minderjährigen — Deutsche Mitte

Erzwungene Gender-Akzeptanz jetzt stoppen!

Eduard Pröls | CitizenGO <petitionen@citizengo.org>

Jetzt wird es ernst für die Schulkinder an Hessens Schulen. Denn das neue Schuljahr hat begonnen – und mit ihm die Umsetzung des umstrittenen, rechtswidrigen Sexualkunde-Lehrplans, nach dem Schüler und Jugendliche bereits ab der ersten Klasse zur Akzeptanz von Homosexualität und LGBTTI-Lebensweisen erzogen werden müssen.

Fachleute wie der Verfassungsrechtler Prof. Christian Winterhoff haben ausführlich dargelegt, dass und warum der „Gender“-Lehrplan gegen das hessische Schulgesetz und die Verfassung verstößt. Aber welchen verantwortlichen Politiker interessieren in Deutschland derzeit schon Recht und Gesetz?

Wir werden nicht aufhören, den rechtswidrigen Sexualkunde-Lehrplan in Hessen anzuprangern, bis fragwürdige Lehrinhalte und vor allem die Vorgabe „Akzeptanz“ zurückgezogen sind. Nach den bisherigen Demonstrationen in Wiesbaden sind nun weitere konkrete Aktionen geplant (wir werden Sie in den kommenden Tagen darüber informieren), unter anderem auch die Übergabe der Petition „Elternrecht achten – Indoktrinierende Sexualerziehung sofort stoppen!“

Bitte unterzeichnen Sie jetzt – falls Sie dies nicht bereits getan haben, diese Petition. Sollten Sie die Petition bereits unterzeichnet haben, bitte ich Sie, den Link zur Petition (den Sie auch im nachfolgenden Text) auf allen sozialen Netzwerken zu teilen und Ihre Freunde und Bekannten zur Unterzeichnung zu ermuntern!

28.396 aktive Bürger haben diese Petition bereits unterzeichnet – helfen Sie mit, dass es noch viel mehr werden!

— Nachfolgend finden Sie den ursprünglichen Aktionsaufruf zur Petition —

zu Beginn des neuen Schuljahres hat der hessische Kultusminister Alexander Lorz per Ministererlass und ohne vorherige parlamentarische oder gesellschaftliche Diskussion einen neuen Lehrplan für Sexualerziehung an Hessens Schulen in Kraft gesetzt.

Nach diesem neuen Lehrplan müssen die Kinder fächerübergreifend zu „Akzeptanz verschiedener sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten“ erzogen werden und u.a. folgende Themen verbindlich bearbeiten:

  • 6 bis 10-jährige Schüler: „kindliches Sexualverhalten“ und „gleichgeschlechtliche Partnerschaften“
  • 10 bis 12-jährige Schüler: „unterschiedliche sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten (Hetero-, Bi-, Homo- und Transsexualität)“
  • 13 bis 16-jährige Schüler: „erste sexuelle Erfahrungen“, „Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB und Beratungsangebote“, „Aufklärung über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, ggf. Unterstützung für Schülerinnen und Schüler beim Coming Out“
  • 16 bis 19-jährige Schüler: „Adoption, Leihmutterschaft, künstliche Befruchtung“, „Geschlechtsspezifisches Rollenverhalten“, „das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung“

http://www.citizengo.org/de/ed/37280-lehrplan-fuer-sexualerziehung-stoppen

Im neuen Lehrplan, der gegen das Votum des Landeselternbeirates in Kraft gesetzten wurde, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sexualerziehung „für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich und nicht an die Zustimmung der Eltern gebunden“ ist.

Mit dem expliziten Ausschluss der elterlichen Zustimmung zu Inhalt und Ausgestaltung der Sexualerziehung und der ausdrücklichen Verbindlichkeit des Unterrichts für alle Schüler wird das grundgesetzlich garantierte Erziehungsrecht der Eltern nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG untergraben.

http://www.citizengo.org/de/ed/37280-lehrplan-fuer-sexualerziehung-stoppen

Laut Lehrplan sollen die Kinder fächerübergreifend zur „Akzeptanz verschiedener sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten“erzogen werden. Das Einfordern von Akzeptanz verstößt gegen das Indoktrinationsverbot und ist deshalb verfassungswidrig (vgl. das in der Petition verlinkte Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christian Winterhoff).

Prof. Dr. Karla Etschenberg, Expertin für Sexualerziehung, übt massive Kritik am hessischen Lehrplan und warnt: „In Anlehnung an sexualpädagogische Veröffentlichungen kann [das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung] auch so interpretiert werden, dass Kindern sexuelle Selbstbestimmung durch vorbehaltlose Informationen über alles erdenkliche Sexuelle und durch Anregung zu sexuellen Handlungen von frühester Kindheit an ermöglicht werden muss. Das wäre ein Beitrag zur Sexualisierung von Kindern.“

Bitte helfen Sie mit, dem hessischen Kultusminister Alexander Lorz aufzuzeigen, dass weder die Art und Weise, wie der Lehrplan in Kraft gesetzt wurde, noch die Inhalte des Lehrplanes hinnehmbar sind und unterzeichnen Sie jetzt die Petition:

http://www.citizengo.org/de/ed/37280-lehrplan-fuer-sexualerziehung-stoppen

Wir danken Ihnen, dass Sie sich an dieser besonders wichtigen Petition beteiligen. Je deutlicher der Protest ausfällt, desto eher werden verantwortliche Politiker zukünftig vermeiden, derart weitreichende Entscheidungen hinter verschlossenen Türen zu treffen und stilschweigend umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Eduard Pröls und das Team von CitizenGO

Akzeptanz-Zwang für verschiedene sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten? Hessens neuer Lehrplan für Sexualkunde sieht genau dies vor!

Helfen Sie mit, dass dieser Lehrplan, den Hessens Kultusminister Alexander Lorz stillschweigend und ohne öffentliche Debatte in Kraft gesetzt hat, nicht umgesetzt wird. Unterzeichnen Sie die Petition für die sofortige Rücknahme dieses verhängnisvollen Lehrplanes. Bitte unterzeichnen Sie JETZT:

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