|
Hallo und guten Tag, SYLVIA ,
seit Monaten tobt eine Debatte über das geplante Freihandelsabkommen TTIP. Die Bürgerproteste und kritischen Berichte in den Medien zeigen mittlerweile offenbar Wirkung: Die Verhandlungen zwischen den USA und der EU sind ins Stocken geraten.
Was allerdings im Windschatten von TTIP leicht aus dem Blick gerät: Der „kleine Bruder“ von TTIP, das Freihandelsabkommen CETA zwischen Europa und Kanada, ist längst fertig ausgehandelt und soll schon bald in Kraft treten. Auch hier geht es um viel mehr als nur um Zölle oder die Angleichung technischer Standards. Das Abkommen greift tief in alle gesellschaftlichen Bereiche wie Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz ein. Und CETA setzt Standards, hinter die die Europäer bei den TTIP-Verhandlungen mit den USA nicht mehr zurückfallen können.
Über ein solch weitreichendes Abkommen müssen natürlich die gewählten Abgeordneten in Deutschland und Europa abstimmen, will man meinen… Aber weit gefehlt: Nach Plänen der Europäischen Union soll CETA bereits „vorläufig“ in Kraft treten – ohne dass der Bundestag und die Parlamente in anderen EU-Staaten darüber abgestimmt haben. Das müssen wir verhindern!
Wir starten deshalb eine Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen CETA. Dafür brauchen wir IHRE Hilfe:
Unterstützen Sie jetzt unsere Bürgerklage „Nein zu CETA“ beim Bundesverfassungsgericht mit Ihrer Unterschrift:
https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/?channel=foodwatch
www.ceta-verfassungsbeschwerde.de |
Von einer Paralleljustiz für Konzerne bis zu demokratisch nicht legitimierten Expertengremien, die weitreichende Entscheidungen treffen: Wir halten das CETA-Abkommen nicht nur für demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch für verfassungsrechtlich bedenklich. Umso unglaublicher klingen die Pläne der Europäischen Union, wie das Abkommen noch in diesem Jahr durchgedrückt werden soll: Der EU-Ministerrat soll über den Vertrag abstimmen und ihn damit zugleich für „vorläufig anwendbar“ erklären – noch bevor auch nur ein Parlamentarier in den EU-Ländern dafür die Hand gehoben hat. Bis dann in allen 28 nationalen Parlamenten abgestimmt würde, können Jahre vergehen und so längst Tatsachen geschaffen werden.
Gemeinsam mit den Organisationen Mehr Demokratie und Campact ziehen wir deshalb gegen das CETA-Abkommen vor das Bundesverfassungsgericht! Sobald der Vertrag dem EU-Ministerrat zur Abstimmung vorgelegt wird, reichen wir unsere Beschwerde in Karlsruhe ein.
Sie können unsere Bürgerklage schon jetzt ganz einfach mit einer Vollmacht unterstützen. Für Sie sind damit keine weiteren Kosten oder Verpflichtungen verbunden. Aber Sie setzen ein wichtiges politisches Zeichen gegen CETA!
So geht’s:
https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/?channel=foodwatch
1) Adressformular unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de ausfüllen und auf „Abschicken“ klicken.
2) Automatisch wird ein PDF-Dokument mit Ihren Daten generiert – dieses bitte ausdrucken.
3) Formular handschriftlich unterzeichnen und an die angegebene Adresse schicken: Postfach CETA-Klage, 99066 Erfurt
4) Bitte die Aktion weiterempfehlen!
https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/?channel=foodwatch
Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
Ihr foodwatch-Team
P.S.: Die Bürger-Verfassungsbeschwerde ist ein wichtiger Schritt in unserem Einsatz gegen CETA und TTIP. Aber solch ein Projekt kostet viel Zeit und Geld. Wir können das nur mit Ihrer Hilfe stemmen! Daher überlegen Sie sich doch bitte, ob Sie uns – neben Ihrer Unterschrift – noch mehr unterstützen können. Bitte werden Sie jetzt hier Förderer/in von foodwatch:
www.foodwatch.de/mitglied-werden
https://www.foodwatch.org/de/spenden/mitgliederformular-inl/
Weiterführende Informationen und Quellen:
Fragen und Antworten zur Bürgerklage gegen CETA
|