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Sozialgericht stellt sich tot !
Am 2. April 2015 hatte ich einen ausführlichen Brief an die Direktorin des Sozialgerichts Neubrandenburg geschickt.
Hier eine kurze Zusammenfassung:
„Durch grundgesetzwidrige Wahlen seit 1957 gibt es keine gesetzlichen Mandatsträger im Bundestag.
Sämtliche Gesetze, die nach 1957 beschlossen worden sind, sind ungültig.
Das Bundesverfassungsgericht wurde grundgesetzwidrig besetzt und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz verstößt gegen das Zitiergebot Artikel 19 GG.
Die oberste Spitze der Rechtsprechung, das Oberste Bundesgericht, wurde grundgesetzwidrig bis heute nicht installiert.
Der Einigungsvertrag von 1990 ist ungültig und es bestehen die BRD und die DDR als handlungs- und beschlussunfähige Scheinstaaten.
Die BRD und die DDR sind noch immer besetzte Gebiete und es gelten die Besatzungsrechte.
Im SHAEF-Gesetz Nr. 2 Steht unter Pkt. 9:
„Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.“
Daher beantrage ich den Nachweis, dass Richter Pohlenz, Richterin Wiedner und Richterin Frau Dr. Traeger, die meinen Befangenheitsantrag abgelehnt hatte, Zulassungen der Militärregierung haben um amtlich tätig zu sein. Sollten sie diese nicht haben, haben sie als Privatpersonen gehandelt und Amtsanmaßung begangen.
Dann wären als Verursacher die Institution Sozialgericht Neubrandenburg in der Pflicht die Grundrechtsverletzungen festzustellen, zu beheben und die entstandenen Schäden auszugleichen.
Daher geht dieses Schreiben an die Direktorin des Sozialgerichts Neubrandenburg. Von ihr sind die o.g. Fakten zu widerlegen oder anzuerkennen und einen Vorschlag zu unterbreiten, ob, wie und von wem das Verfahren weitergeführt werden kann.
Da ich keine staatliche Lösung erkennen kann, bleibt nur noch die Anerkennung der Haager Landkriegsordnung, die den Zustand eines besetzten Landes zwischen Krieg und Friedensvertrag regelt.
Damit muss mein Antrag auf Unterhaltszahlung nach der Haager Landkriegsordnung vom 8.1.14 unverzüglich behandelt und anerkannt werden, es sei denn Sie sind in der Lage die o.g. Fakten rechtskräftig zu widerlegen.
Jeden Tag, denn Sie verstreichen lassen, erhöht die Schäden, die inzwischen in den vergangenen 16 Monaten, seit Einreichung und Nichtbehandlung meines Antrages, entstanden sind, in denen man mir gesetzwidrig die Unterhaltszahlungen, die Unterkunftskosten, die Heizkosten und die Reparaturkosten mit nichtigen Schreiben verweigerte.
Ich erwarte Ihre rechtsverbindliche Antwort innerhalb von 14 Tagen ab Datum des Poststempels sonst gelten die o.g Ausführungen als anerkannt.“
Am 17.4.15 antwortete mir Frau Hagemann: „Ihr Schreiben ist hier am 8.4.2015 eingegangen. Nach Prüfung der Angelegenheit erhalten Sie weitere Nachricht.“
Inzwischen sind über 6 Monate vergangen und die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Dafür ist die einberaumte Frist abgelaufen und die Ausführungen sind damit anerkannt.
Anerkannt ist demnach:
Ich lebe jetzt in der handlungsunfähigen DDR und klage hier vor einem Sozialgericht,
welches ungültige Gesetze der handlungsunfähigen BRD anwendet gegen das Jobcenter Pasewalk,
welches keine Gesetzesgrundlage hat.
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