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Bundesregierung vor Gericht: Der 60 Milliarden € Skandal — TaxProGmbH
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 21. Juni 2023 einen Prozess mit Zündstoff: Es geht um 60 Milliarden Euro, Steuererhöhungen und alle Firmen/Selbständigen, die keine Corona Hilfen erhalten haben. Die Hintergründe verrate ich heute. Die Kapitelmarker: 00:00 Intro …
Einstweilige Anordnung beantragt?
https://bernward.blog/2021/07/07/einstweilige-anordnung/
Der Kampf gegen diejenigen, die sich an Schülern vergehen, hat offenbar begonnen.
Nach unbestätigten Meldungen soll am Freitag um 13:30 Uhr eine Protestaktion vor der Schule stattfinden.
„Unsere Redaktion erreicht soeben die Meldung, dass beim Amtsgericht Speyer eine „Einstweilige Anordnung im Eilverfahren“ beantragt wurde, dass die Impfaktion unterbunden werden soll, bis eine aussagefähige Studie über die Auswirkungen von evtl. Langzeitfolgen an Kindern vorliegt. Um Amtshilfe wurde auch die Kripo Speyer gebeten, bei der eine Strafanzeige gegen den Schulleiter und den Professor eingereicht wurde.“

E i l m e l d u n g wegen Impfaktion am Hans-Purrmann-Gymnsium in Speyer am kommenden Freitag
Es wurde eine „Einstweilige Anordnung“ beim Amtsgericht Speyer beantragt und Strafanzeige gegen die Verantwortlichen gestellt Der Schulleiter des Hans-Purrmann-Gymnsasiums hat gemeinsam mit einem Professor des Vincentius-Krankenhauses Speyer zur Impfaktion am kommenden Freitag, 09. Juli in den Räumlichkeiten des Gymnasiums aufgerufen. Unsere Redaktion erreicht soeben die Meldung, dass beim Amtsgericht Speyer eine „Einstweilige Anordnung im Eilverfahren“ … E i l m e l d u n g wegen Impfaktion am Hans-Purrmann-Gymnsium in Speyer am kommenden Freitag weiterlesen
Peter Weber und Rechtsanwalt Steinhöfel live aus dem Gerichtsgebäude in Nürnberger Landgerichts gegen „GOOGLE“
Sensationsurteil aus Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler — 2020newsde
Keine Maskenpflicht im Prozesstermin. Gericht darf keinen Zwang auferlegen
Vermeintliche Maskenpflicht im Gerichtssaal – Stellungnahme eines Kollegen von mir
„Sehr geehrter Herr Kollege Haintz,
vielen Dank für Ihren Hinweis auf das Vermummungsverbot nach § 176 Abs. 2 GVG bei Gericht, das die richterliche Anordnung einer Maskenpflicht während einer mündlichen Verhandlung ausschließt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf den Wortlaut des § 176 Abs. 2 Satz 2 GVG hinweisen, wonach der Vorsitzende nur Ausnahmen „gestatten“, aber gerade nicht anordnen darf. Unter „gestatten“ ist laut Duden das Einwilligen zu verstehen, dass jemand etwas tut oder lässt.
Beim „Gestatten“ geht es darum etwas zuzulassen oder zu ermöglichen, was ein anderer tun oder unterlassen will. Mit einem „Gestatten“ wird also einem Wunsch bzw. einem Verlangen eines anderen entsprochen. Dagegen liegt kein „gestatten“ vor, wenn dem Betroffenen etwas aufgezwungen werden soll, was dieser nicht will.
Aufgrund des insofern eindeutigen Wortlauts „gestatten“ kann § 176 Abs. 2 Satz 2 GVG also von vorneherein keine Anordnung einer Maskenpflicht gegen den Willen des Betroffenen rechtfertigen.
Hinzu kommt noch, dass § 176 Abs. 2 Satz 2 GVG nach der gesetzlichen Systematik eine Ausnahme zum grundsätzlichen Vermummungsverbot nach § 176 Abs. 2 Satz 1 GVG darstellt und Ausnahmevorschriften immer eng auszulegen sind.
Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung sprechen ferner dafür, dass § 176 Abs. 2 Satz 2 GVG eine Art Härtefallregelung sein soll, die eine Abwägung zwischen schützenswerten Interessen des Betroffenen auf Verhüllung und dem öffentlichen Interesse nach einer offenen Gesprächsatmosphäre „von Angesicht zu Angesicht“ im Gerichtssaal ermöglichen soll.
Wenn ein Prozessbeteiligter sein Gesicht – namentlich aus religiösen Gründen – unbedingt ganz oder teilweise verdecken will, dann soll der Vorsitzende diesem Wunsch ausnahmsweise entsprechen können, wenn die vom Gesetzgeber im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege gewünschte offene Gesprächsatmosphäre darunter nicht zu sehr leidet bzw. wenn die vom Betroffenen vorgebrachten Gründe für seinen Verhüllungswunsch überwiegen.
Soll dagegen gegen den Willen eines Prozessbeteiligten eine Maskenpflicht im Gerichtssaal angeordnet werden, dann fehlt es schon an der vom Gesetzgeber ersichtlich vorausgesetzten Abwägungssituation zwischen einem begründeten Wunsch des Betroffenen auf Verhüllung und dem öffentlichen Interesse, dass alle Prozessbeteiligten während der Verhandlung ihr Gesicht zeigen.
Auf § 176 Abs. 2 Satz 2 GVG kann also die richterliche Anordnung einer Maskenpflicht von vorneherein nicht gestützt werden, ebenso wenig auf die allgemeine Vorschrift des § 176 Abs. 1 GVG, wonach die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung dem Vorsitzenden obliegt, weil § 176 Abs. 2 GVG Fragen rund um die Verhüllung des Gesichts als lex specialis abschließend regelt und daher den Rückgriff auf die allgemeinere Norm des § 176 Abs. 1 GVG sperrt.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
*“
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King
Live vom GEZ Termin von Heiko Schrang
Berlin Berlin TV 2290 Abonnenten
Powered by Restream https://restream.io/ Am 10 Juli beginnt Heiko Schrangs Termin wegen den GEZ Gebühren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Ich werde 25 Minuten vorher da sein und vor dem Gericht streamen. Natürlich versuche ich Heiko Schrang zu interviewen. Den Termin schau ich mir auch an und werde Euch danach auch berichten. Mein Telegramm Kanal: ►https://t.me/berlinmarkbrandenburg Mein Twitter: https://twitter.com/BerlinBranden16 Falls der Stream bei Youtube gestrikte wird, geht es hier weiter. Mein Twitch: ►https://www.twitch.tv/berlin_berlin01 Mein Dlive Kanal: ►https://dlive.tv/BerlinBerlin Lasst auch diesem Kanal ein Abo da, wenn euch die Übertragung gefallen hat und vergesst nicht die Glocke zu klicken!
Tagesdosis 30.8.2019 – Klimabetrug: Gerichtsurteil stürzt CO2-Papst vom Thron
Ein Kommentar von Rainer Rupp.
Für den weltberühmten US-Klimaforscher, Professor Michael Mann stellt das vor wenigen Tagen erfolgte Urteil einen tiefen Fall dar. Unter den Anhängern der CO2 –Glaubensgemeinschaft war er bisher der unbestrittene „Wissenschafts“-Guru. Mann war mit Sicherheit der „Goliath“ unter den CO2-Wissenschaftlern, wenn man das, was er gemacht hat, überhaupt „Wissenschaft“ nennen kann. Im Jahr 2001 war Manns Hockeyschläger-Diagramm aus seiner Studie von 1998 (1) prominent im dritten Bewertungsbericht des bei der UNO angesiedelten, sogenannten „Weltklimarats“ (IPCC) vorgestellt worden.
In dem IPCC-Bericht waren Manns „Forschungsergebnisse“, die man angesichts des aktuellen Gerichtsurteils gegen ihn nur noch in Anführungszeichen setzen kann, als wegweisend aufgenommen worden. Wenig später wurden sie vom IPCC auf das Podest der „unumstößlichen Wahrheit“ gehoben, und von der CO2-Glaubensgemeinschaft ähnlich aufgenommen, wie ein ex-cathedra Urteil des Papstes von tief religiösen Katholiken. Zugleich wurden sie zur Grundlage für sämtliche Folgearbeiten des IPCC. Das Fundament dieser „unumstößlichen Wahrheit“ ist nun durch das Urteil des Obersten Gerichtshofs der westkanadischen Provinz British Columbia gegen Prof. Mann zutiefst erschüttert worden.
Um die Bedeutung dieses Urteils besser einzuschätzen, bedarf es etwas mehr Hintergrund zum Thema. Wann immer die Anhänger der Lehre vom menschengemachten CO2 als alleiniger Verursacher der Erderwärmung in einer Diskussion in Argumentationsnot geraten, flüchten sie sich in den „wissenschaftlichen Konsens“, der in dieser Frage angeblich herrscht. Diese Behauptung stimmt zwar nicht, weil auch dieser „Konsens“ nur das Ergebnis von inzwischen belegten statistischen Manipulationen ist, aber die eigentliche Kritik muss sich hier gegen die totale Unwissenschaftlichkeit einer solchen Behauptung richten. Denn Wissenschaft ist keine Sache des Konsenses!
Ein wissenschaftlich korrekter Schluss liegt nur dann vor, wenn unter denselben Bedingungen, jederzeit von anderen Forschern vor der Öffentlichkeit identische Ergebnisse reproduziert werden können. Das hatte Einstein mal so erklärt: Wenn Tausende Wissenschaftler von dem Ergebnis X überzeugt sind, aber auch nur einer unter den oben genannten Bedingungen den Nachweis führt, dass X falsch ist, dann haben sich alle anderen geirrt. Wissenschaftlich korrekte Ergebnisse sind also keine Frage des Konsenses oder demokratischer Abstimmungen. Bei Letzterem allerdings sind – je nach klimapolitischer Ausrichtung – zwei plus zwei nur selten vier, sondern immer öfter drei oder fünf.
Ungeachtet der Tatsache, dass Wissenschaft vom Zweifel lebt, dass ohne Kritik und Widerspruch Fortschritt überhaupt nicht möglich ist, war der Weltklimarat (IPCC) nach 2001 nicht mehr an weiteren Forschungen über andere, mögliche Gründe für den Klimawandel interessiert. Die Lösung dafür hatten schließlich Prof. Mann und einige Gleichgesinnte mit der CO2-Antwort bereits geliefert.
Und diese Lösung hieß, dass der vom Menschen gemachte Anteil am CO2-Gehalt in der Luft an allem Schuld ist. Dabei beträgt der CO2 Anteil in der Luft etwa 0,04 Prozent und das vom Menschen gemachte CO2 ist gerade mal 0,038 Prozent der gesamten CO2. Das heißt: in zehn Tausend Einheiten Luft gibt es gerade mal 15 Einheiten vom Menschen gemachtes CO2. Und wenn der Anteil nun auf das Doppelte, also auf 30 Zehntausendstel ansteigen würde, dann wäre es laut der CO2-Weltuntergangsproheten das absolute Desaster.
Nachdem der Weltklimarat 2001 diese unverrückbare Wahrheit etabliert hatte, hat er sich seither nur noch mit Umweltstudien beschäftigt, z.B. welche soziologischen oder wirtschaftlichen Wirkungen die angeblich von Menschen gemachte Klimaerwärmung auf bestimmte Regionen in unterschiedlichen Ländern der Welt haben könnte. Übrigens, die Vorsitzenden des Weltklimarats waren bisher stets Ökonomen und nicht Naturwissenschaftler. Das könnte mit erklären, warum eine nach allen Richtungen offene Klimaforschung im eigentlichen Sinne des Wortes vom IPCC seit 2001 nicht mehr betrieben wird.
Umso mehr wuchs unter Klimaexperten die massive Kritik an Prof. Manns „CO2-Hockeyschläger“ und an der Politik des IPCC. In den etablierten Medien erfuhr man davon aber nichts. Denn die Kritiker fanden weder unter Politikern noch in der Bevölkerung Gehör. Vor allem die Masse der einfachen Menschen soll weiterhin mit CO2-Weltuntergangsszenarien für mehr finanzielle Opfer in Form von Abgaben und Steuern weichgeklopft werden. So wurde der Glauben an die vom Menschen gemachte katastrophale Erderwärmung zur weithin akzeptierten „Tatsache“.
All das könnte sich mit dem Urteil des kanadischen Gerichtes ändern. Aber worum geht es da eigentlich? Es fing mit einer recht harmlosen Klage wegen Beleidigung und übler Nachrede an, allerdings mit einem Streitwert von mehreren Millionen Dollar. Kläger war der weltberühmte Erfinder(!) des „Hockeyschläger Diagramms“ Prof. Mann von der staatlichen „Ken State University“ und der Beklagte war der international bekannte Klimaforscher Dr. Tim Ball, vormals Professor im Geography Department der Universität Winnipeg und weltbekannter Kritiker des „Hockeyschlägers“. Die Klage geht auf den 25. März 2011 zurück. Über einige juristische Zwischenstationen ist sie schließlich beim obersten Gerichtshof gelandet. Anlass war ein Interview, das Prof. Ball einem kanadischen Magazin gegeben hatte.
Aus der Anklageschrift geht hervor (2), dass Dr. Ball in einem Interview zum „Climategate“ Skandal von 2009 die angebliche „Beleidigung“ ausgesprochen habe. Mit Climategate sind die damals gehackten E-Mails der führenden „Klimaforscher“ gemeint, aus denen hervorging, wie sich die beim IPCC einflussreichsten „Wissenschaftler“ untereinander darüber abstimmten, mit welchen „statistischen Anpassungen“, mit welchen speziell getrimmten Computermodellen und welchen anderen Tricks die Daten manipuliert werden sollen, um zu den gewünschten Ergebnisse zu kommen.
Aus manchen Mails geht sogar hervor, wie verzweifelt „Forscher“ waren, wenn die tatsächlich gemessenen, rohen Klimawerte sich einfach nicht in das vorherbestimmte Ergebnis einfügen ließen. Aus anderen Emails wurde deutlich, wie sie sich absprachen, auf keinen Fall ihre Berechnungsmethoden und ihre rohen Daten zu veröffentlichen. Und ein weiterer Block von Emails zeigte, mit welchen Methoden sie systematisch auf Medien und vor allem auf wissenschaftliche Zeitschriften eingewirkt haben, nur ja keinen CO2-kritischen Wissenschaftlern eine Plattform für ihre Sicht der Dinge zu geben. Bei Zuwiderhandlung würde niemand aus dem Kreis der Erleuchteten, nämlich der IPCC akkreditierten CO2-Wissenschaftlern diesen Medien für weitere Interviews zur Verfügung stehen.
Bereits im Jahr 2003 hatte eine Studie der kanadischen University of Guelph in Ontario gezeigt (3), dass das „Hockeyschläger“ – Diagramm von Prof. Mann „in erster Linie ein Artefakt des schlechten Datenhandlings, veralteter Daten und falscher Berechnung der Hauptkomponenten ist.“ In der Zusammenfassung der Studie heißt es, dass z.B. die Schätzung der Temperaturen von 1400 bis 1980 Sammelfehler enthält, sowie nicht zu rechtfertigende Kürzung oder Extrapolation von Quelldaten, veraltete Daten, geografische Standortfehler, falsche Berechnung der Hauptkomponenten und andere Qualitätskontrollmängel.“
Nach der Fehlerberichtigung und unter Verwendung aktuellerer Daten ergab sich dann ein ganz anderes Bild für den Durchschnittstemperaturindex der nördlichen Hemisphäre, speziell für den Zeitraum von 1400 bis 1980. unter Verwendung korrigierter und aktualisierter Quelldaten.
Das wichtigste Ergebnis der Studie war, dass der Hockeyschläger von Prof. Mann verschwand. Denn die Kleine Eiszeit in der nördlichen Hemisphäre, die vom 12. bis Anfang des 18. Jahrhunderts dauerte, wurde im frühen 15. Jahrhundert von einer Wärmephase unterbrochen worden war. In dieser Periode lagen die Hitzewerte weit über den Ergebnissen des 20. Jahrhunderts. Und das geschah alles ohne vom Menschen gemachtes CO2.
Was sich damals nach Bekanntwerden der Emails und ihrer Echtheitsverifizierung als Riesenskandal abzeichnete, wurde von den Medien in relativ kurzer Zeit im Gedächtnisloch entsorgt. Zu groß und finanziell lukrativ war schon damals der Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten, zu vielversprechend waren die Aussicht auf einen neuen wirtschaftlichen Aufschwung aus der Krise mit Hilfe eines CO2 getrieben Investitionsbooms zur Anpassung der volkswirtschaftlichen Struktur und zur verkehrstechnischen Umrüstung, zu einflussreich in Politik und Medien war bereits die Lobby all jener, die von dieser Entwicklung profitieren würden. So kam es den auch bei den offiziellen, staatlich eingesetzten Untersuchungskommissionen in den USA und Großbritannien, wo die Hauptübeltäter saßen – inklusive Prof. Mann -, so, wie es kommen musste.
Wie den meisten, politisch hoch brisanten Fällen üblich wurde mit Hilfe der personellen Zusammensetzung der Untersuchungskommissionen dafür gesorgt, dass die Termine verschleppt, Sachverhalte vor der Öffentlichkeit vertuscht und schließlich die ganze Sache eingestellt wurde. Hier bewahrheitete sich wieder der Satz: „Willst Du einen Skandal erfolgreich unter den Teppich kehren, dann gründe eine Untersuchungskommission“.
Auch an Prof. Manns eigener Pennsylvania State University hatte infolge von „Climategate“ eine oberflächliche akademische „Untersuchung“ stattgefunden (4). Wie zu erwarten hat die Universität dann am 3. Februar 2010 ihren Klima-Professor und Weltstar von allen Verfehlungen freigesprochen. Als Meister der politischen Manipulation behauptete Prof. Mann dann auch noch – fälschlicherweise – , die Nationale Akademie der Wissenschaften (NAS) habe bei seiner Arbeit nichts Ungewöhnliches gefunden: „ (5)… die Nationale Akademie der Wissenschaften bestätigte meine Forschungsergebnisse in einer umfassenden unabhängigen Übersicht, die im Juni 2006 veröffentlicht wurde.“
Der NAS-Bericht hat nichts dergleichen getan und tatsächlich alle wesentlichen Kritikpunkte einer anderen Gruppe von Hockey-Schläger-Kritikern (McIntyre & McKitrick und der Wegman-Bericht) bestätigt. So gab die NAS u.a. an, dass die Unsicherheiten in den Daten durch die Hockeyschlägermethode systematisch unterschätzt wurden (S. 107). Aber nun zurück zur Anklageschrift gegen Dr. Ball. Demnach wurde ihm im Interview folgende Frage gestellt: „Verschiedene Regierungen und akademische Behörden haben den „Climategate“ Skandal bisher weißgewaschen. Glauben Sie, dass noch irgendjemand wegen Betrugs strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird?“
Darauf folgte Dr. Balls Antwort mit der Passage, die seinen Widersacher Dr. Mann dazu veranlasste, Anzeige zu erstatten:
„Unter den Generalstaatanwälten der US-Bundesstaaten gibt es Bewegung, um die Strafverfolgung in Gang zu bringen. Zum Beispiel Michael Mann von Penn State (University) sollte im State Pen (im Staatsgefängnis) sitzen und nicht in der Pen State Uni. Auch in England gibt es Untersuchungen, die durch drei Dinge ausgelöst wurden: Erstens, die Informationen, die diese Emails enthielten. Zweitens, die Vertuschung (des Skandals) durch die so genannten ‚Untersuchungskommissionen‘. Drittens, das komplette Versagen des Britischen Wetteramts, weil die Leute dort mit den Leuten, woher die Emails stammen, eng zusammen gearbeitet haben. Diese drei Sachen beschäftigen derzeit (2011) die Politiker. Wir werden noch viel mehr Untersuchungen sehen.“
Mit seiner letzten Feststellung war Dr. Ball allerdings viel zu optimistisch, denn die Politiker haben ebenso wie die Medien „Climategate“ schnellstmöglich begraben. Eine kurze und aber prägnante Darstellung des Skandals in englischer Sprache findet man hier. (6)
Letztendlich hat sich Dr. Mann mit dem von ihm selbst angeregten Gerichtsprozess selbst zum Krüppel geschossen. Offensichtlich hatte er aufgrund seiner Erfahrungen im IPCC zu sehr darauf vertraut, dass das Wort des weltberühmten Wissenschaftlers, des Erfinders des CO2-Hockeyschlägers, für bare Münze gehalten wird, und dass er dafür keine Beweise vorlegen muss. Das funktionierte zwar in der Politik und in seiner CO2-Glaubensgemeinde, aber nicht vor dem Obersten Gericht in British Columbia. Er wurde aufgefordert, seine rohen, unbehandelten Klimamessdaten vorzulegen, seine Methoden zur Datenanpassung aufzudecken, die handgefertigten Computer Programmen für die CO2-Modellierung transparent zu machen, etc. p.p.. Kurz, er wurde vom Gericht dazu aufgefordert, das wissenschaftliche Vorgehen bei seiner Arbeit zu belegen. Und das hat er nicht getan!
Dr. Mann schlug alle Ermahnungen des Gerichts in den Wind und weigerte sich bis zuletzt zu belegen, dass er wissenschaftlich gearbeitet hat. Für das Gericht gab es keinen einleuchtenden Grund dafür. Denn unter Wissenschaftlern ist es die natürlichste Sache der Welt die rohen Daten und die Arbeitsmethoden mit anderen Kollegen zu teilen, wenn man nicht gerade an einer Patententwicklung arbeitet. Aber auch das konnte Dr. Mann unmöglich geltend machen, da es sowas in der Klimawissenschaft (noch) nicht gibt. Obwohl ihm schließlich klar war, dass seine Weigerung seine Daten und Methoden herauszugeben, dem angeklagten Dr. Ball Recht geben würde und dass dies ihn selbst Millionen Dollar kosten würde, zog er es vor, die finanziellen Kosten auf sich zu nehmen.
Dr. Manns Totalverweigerung ließ auch für das Gericht nur den Schluss zu, das die Hockeyschläger-Daten manipuliert und gefälscht sind. Denn wenn Dr. Mann sie herausgerückt hätte, wäre das der materielle Beweis für kriminellen Betrug gewesen und wegen der gigantischen Höhe des so angerichteten Schadens wäre womöglich bis zu seinem Lebensende von der Pen State University in den State Pen gewandert. Da zahlte er doch lieber ein paar Millionen Dollar für alle Gerichtskosten sowie die Kosten von Dr. Ball und blieb dafür in Freiheit. Zumindest vorerst.
Da dieses Urteil lediglich in einem Zivilprozess erfolgt ist, ist nun zu hoffen, dass endlich nach all den Jahren ein Kriminalprozess folgt, nicht nur gegen Dr. Mann, sondern auch gegen seine Komplizen. Da sie den kriminellen Klimabetrug, der mit gigantischen Kosten für die Wirtschaft und Gesellschaft einhergeht, bis heute fortgeführt haben, stehen die Chancen gut, dass eine Verjährung nicht eingetreten ist. So besteht die berechtigte Hoffnung, dass unter den veränderten politischen Bedingungen wenigsten in den USA die Beteiligten an dieser betrügerischen Klimaverschwörung sich doch noch vor einem Kriminalgericht verantworten müssen.
Vor allem Donald Trump hat noch eine Rechnung mit Prof. Mann offen. Der hatte nach seiner Wahl zur Rebellion gegen den neuen US-Präsidenten aufgerufen. Mit dem Einzug Trumps ins Weiße Haus seien die USA „ganz und gar ins Irrenhaus eingezogen, in dem der Präsident haarsträubende Attacken gegen die Wissenschaft reitet.“ Inzwischen gibt es bereits Anzeichen, dass Präsident Trump eine kriminelle Untersuchung gegen den nicht länger „weltweit führenden Wissenschaftler des Klimawandels“ einleiten will.
In der Tat haben sich nicht nur die Mainstream Medien, sondern viele Hundert nachfolgende Klimastudien auf Manns Ergebnisse blind verlassen. Der Ruf von Mann war derart, dass die meisten Klimaforscher nur seine und keine andere Grafik akzeptierten, ein typisches Beispiel für das Gruppendenken (groupthink)(7) bzw. für den oft zitierten „Klima-Konsens“.
Dr. Ball warnt seit langen Jahren davor, dass, wenn die Welt hinter die Geheimnistuerei von Prof. Mann und seinen Komplizen schauen dürfte, sie schockiert sein würde, wie korrupt und eigennützig diese „Wissenschaftler“ sind, die an der Spitze der Fake-Kampagne von der Menschengemachten globalen Erwärmung stehen.
Quellen:
- https://www.nature.com/articles/33859.epdf?referrer_access_token=UcQMRAUPUscPRGtZ_nmN0tRgN0jAjWel9jnR3ZoTv0PIU6928D7U3LQJxug20QYL9ESIIW5WxXKIhZdkFHPvJyCgGXYnBzO2iiIqbRp1deponI44NSXsWPHevD1owOCzy-M7seCPmAtP9uptNzLwM0cPBtAqbyWTRLYziB4QAcNUZppYicirN1qvEePdK7PXfPV0rWC3s1R_r-yu5jgaARXTHsmrZypQ4t2zgUOLblqSL4dO3ayXicSrBFhH94ERlk4rGXq0DDsogNi_Vg4Asw%253D%253D&tracking_referrer=blogs.scientificamerican.com
- https://www.desmogblog.com/sites/beta.desmogblog.com/files/Mann-Ball%20Libel%20Claim.pdf
- http://www.uoguelph.ca/~rmckitri/research/MM03.pdf
- https://www.theguardian.com/environment/2010/feb/03/climate-scientist-michael-mann
- https://hockeyschtick.blogspot.com/2011/03/there-he-goes-again-mann-claims-his.html
- https://www.telegraph.co.uk/comment/columnists/christopherbooker/6679082/Climate-change-this-is-the-worst-scientific-scandal-of-our-generation.html
- https://en.wikipedia.org/wiki/Groupthink
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Re: Gericht verurteilt Monsanto
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Re: DRINGEND: Glyphosat-Klage
Brüssel zieht gegen Glyphosat vor Gericht. Wir wollen als Streithelfer an diesem Prozess teilnehmen und die große Chance ergreifen, Bayers wahrscheinlich krebserregendes Pestizid endlich loszuwerden.
Hunderte SumOfUs-Mitglieder haben schon gespendet, um die Prozesskosten zu finanzieren — denn dieser Prozess gegen Bayer wird langwierig und teuer.
Helfen auch Sie mit, damit Glyphosat endlich vom Acker kommt?
https://actions.sumofus.org/a/glyphosat-zulassung
Vielen Dank,
David
Hier noch einmal unsere E-Mail:
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gerade haben wir die ersten Schritte unternommen, um an einem Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof teilzunehmen: Die Brüsseler Regionalregierung klagt gegen die EU und die Lizenzverlängerung für das gefährliche Pestizid Glyphosat — und wir könnten dabei sein.
Gewinnen wir diesen Rechtsstreit, ist das Ende von Glyphosat zum Greifen nah.
Dieser Prozess ist eine Riesenchance für uns — aber er wird wahrscheinlich sehr viel Geld kosten, das wir jetzt in kurzer Zeit zusammenbekommen müssen.
Können wir dabei auf Sie zählen? Bitte helfen Sie mit, Glyphosat und Bayer vor Gericht zu stoppen.
https://actions.sumofus.org/a/glyphosat-zulassung
Ja, ich spende heute 1 € und helfe dabei, Glyphosat endgültig loszuwerden.
Letzte Woche habe ich bis in die frühen Morgenstunden mit unseren Anwält/innen zusammengearbeitet, um die letzten Vorbereitungen zu treffen. Sobald SumOfUs offiziell als Streithelfer zugelassen ist, können wir unsere ganze Energie in diesen Prozess stecken.
Und ganz ehrlich, ich glaube, wir können gewinnen. Und wissen Sie warum? Weil Menschen wie Sie hinter uns stehen und das Gesetz auf unserer Seite ist.
Denn gemäß EU-Recht ist unsere Sicherheit wichtiger als die Profite von Unternehmen, wenn über die Zulassung von Chemikalien entschieden wird.
Die Lizenzverlängerung für Glyphosat ist deshalb eindeutig illegal. Jetzt müssen wir die EU dazu bringen, sich an die geltenden Gesetze zu halten — und nicht dem Willen von Konzernen nachzugeben.
Diese Klage ist eine einmalige Chance im Kampf gegen Glyphosat, und die Zeit drängt — können Sie bitte spenden, damit wir vor Gericht ziehen können?
https://actions.sumofus.org/a/glyphosat-zulassung
Ja, ich spende heute 1 € und helfe dabei, Glyphosat zu stoppen.
Glyphosat ist der Wirkstoff in Bayers (ehemals Monsantos) gefährlichem Unkrautvernichter Roundup. Der Einsatz der Chemikalie ist so massiv, dass sie sogar schon in unseren Körpern und den meisten unserer Nahrungsmittel nachgewiesen werden kann. Und das, obwohl die Weltgesundheitsorganisation Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend einstuft.
Bayer ist durch die Fusion mit Monsanto zu einem mächtigen Megakonzern geworden. Umso wichtiger ist es, dass wir zusammenhalten und gemeinsam mit der Brüsseler Regierung gegen Bayer und gegen Glyphosat kämpfen.
Für Bayer geht es bei diesem Prozess um viel — sie haben Milliarden für die Übernahme von Monsanto gezahlt. Deshalb werden sie mit einer ganzen Armee von Anwälten vor Gericht ziehen. Aber wir haben ein noch stärkeres Team auf unserer Seite: SumOfUs-Mitglieder wie Sie.
Hunderttausende von uns haben sich Bayer und Monsanto in der Vergangenheit in den Weg gestellt. Die SumOfUs-Mitglieder haben Anzeigen finanziert, Briefe und Tweets geschrieben und bei politischen Entscheidungsträger/innen angerufen.
Gemeinsam haben wir erreicht, dass die Lizenz für Glyphosat weder um 15, noch um 10 Jahre verlängert wurde — sondern um fünf. Jetzt haben wir die einmalige Chance, die Zulassung komplett zu stoppen. Aber das schaffen wir nur mit Ihrer Unterstützung.
Wir haben schon viel erreicht, wir dürfen jetzt nicht nachgeben. Diese Klage ist unsere letzte Chance, und die Zeit drängt — können Sie bitte spenden, damit wir gegen Glyphosat vor Gericht ziehen können?
https://actions.sumofus.org/a/glyphosat-zulassung
Ja, ich spende heute 1 € und sorge dafür, dass Glyphosat verboten wird.
Danke für Ihre Unterstützung!
David, Wiebke, Christian und das Team von SumOfUs
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