„Rechtskraft der Bereinigungsgesetze durch Bundesjustizministerium voll bestätigt.“ Was heißt das?
Das heißt: Ab dem 30. November 2007 hat das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung (ZPO) und die Strafprozessordnung (StPO) keine Gültigkeit mehr und darf daher nicht mehr angewendet werden.
Das OWIG besitzt keinen Geltungsbereich mehr.
Dass das Grundgesetz seit dem dritten Oktober des Jahres 1990 mangels Geltungsbereiche keine Gültigkeit mehr besitzt, haben die „Verfassungsrichter“ sicher nur „vergessen“ zu erwähnen.
Interessant ist auch: Obwohl das hiesige Land gar keine Verfassung besitzt, gibt ´s hier trotzdem Verfassungsrichter. Verkehrte Welt ist nichts dagegen.
Auf Anfrage bei der Firma Bundesministerium der Justiz, ob denn die Bereinigungsgesetze Gültigkeit haben, wurde dies voll umfassend bestätigt.
Die Bereinigungsgesetze sind voll wirksam.
Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Zivilprozessordnung (ZPO), die Finanzgerichtsordnung (FGO), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die Strafprozessordnung (STPO) die Abgabenordnung 1977 (AO 1977) sowie das Einkommen- und Umsatzsteuergesetz sind allesamt ungültig.
Gültig ist hingegen nach wie vor die Haager Landkriegsordnung (HLKO), welche zum Völkerrecht gehört, und die sagt unter § 46, dass das Privateigentum nicht eingezogen werden darf.
Im § 47 ist zu lesen, dass Plünderung ausdrücklich untersagt ist.
Damit ist seit rund 100 Jahren jede Steuer und jede Pfändung rechtswidrig, da Steuern und Pfändungen gegen das Völkerrecht verstoßen.