| die Forderungen, sog. „Kinderrechte“ in die Verfassung einzuführen, werden immer lauter und konkreter.
Inzwischen haben Grüne und Linke Gesetzentwürfe eingebracht und am 6. Juni fand schon die erste Bundestagsdebatte statt.
Die Aktion „Kinder in Gefahr“ lehnt die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung strikt ab.
Die Hauptargumente gegen Kinderrechte sind:
- 1. „Kinderrechte“ im Grundgesetz sind gleichbedeutend mit einer Erweiterung der Rechte des Staates über die Kinder und einer Verminderung der Rechte der Eltern, insbesondere des Erziehungsrechtes.
Etliche Verfassungsrechtler argumentieren in diesem Sinne.
Die Befürworter von Kinderrechten haben oft betont, man nehme den Eltern keine Rechte weg. Doch dann wären „Kinderrechte“ in der Verfassung eine tote Norm.
Die Einführung von Kinderrechten in die Verfassung wäre ohne eine Einschränkung der Elternrechte auch unverständlich,
denn …
Kinder sind sowieso Träger aller im Grundgesetz geschützten Grundrechte.
Das bedeutet: Der Staat kann schon heute sein Wächteramt ausüben und einschreiten, falls die Grundrechte der Kinder nicht geachtet werden, wie etwa in Fällen von Gewalt, Vernachlässigung, mangelnde Erziehung etc.
- 2. Im Gesetzesentwurf der Grünen wird das Konzept eines „Selbstbestimmungsrechtes“ eigeführt. Dieses ist ein Schlüsselbegriff der linken Gesellschaftspolitik, die im Geiste der 1968er Revolution durchgeführt wird.
Der Begriff „Selbstbestimmung“ kommt überall in linken und grünen gesellschaftspolitischen Positionspapieren vor. Er geht davon aus, dass die bürgerlich-christliche Gesellschaft essentiell despotisch ist und zu ihrer Existenzerhaltung willkürliche Herrschaftsstrukturen errichtet hat.
Die „Gender-Ideologie“ beispielsweise postuliert, dass die Geschlechtlichkeit keineswegs von der Natur vorgegeben, sondern ein „soziales Konstrukt“ sei, das dem Menschen aufoktroyiert wird. Der Einzelne müsse deshalb „selbstbestimmt“ seine eigene sexuelle Identität festlegen können. Die Vorstellung, es gäbe „nur“ Männer und Frauen, bezeichnen diese linken Denkströmungen als Biologismus.
Im Gesetzentwurf der Grünen wird deutlich, dass man ähnliche Mechanismen der marxistischen Kulturrevolution in das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern einführen will.
Das Kind solle „selbstbestimmt“ aufwachsen. Dafür sei notwendig, dass Eltern ihren Kindern keine religiösen, moralischen, ethischen, kulturellen und sonstigen Normen „aufoktroyieren“.
Der Staat soll für das „selbstbestimmte“ Aufwachsen des Kindes sorgen.
Es ist beispielsweise nicht schwer, sich auszumalen, wie Gender-Ideologen in Jugendämtern mit Kindern verfahren werden, die in christlichen Haushalten aufwachsen.
Die Einführung von „Kinderrechten“ in die Verfassung gibt also dem Staat die Möglichkeit, bis in den kleinsten Winkel des Familienlebens hineinzuwirken, damit die Kinder nicht „homophob“, „transphob“ „sexistisch“ oder „christlich-fundamentalistisch“ aufwachsen.
„Kinderrechte in der Verfassung sind also nichts anderes als ein linksgrüner Angriff auf die Kinder, die Ehe, die Familie und die christlichen Wurzeln unseres Landes.
Unsere Haltung haben wir in mehreren Stellungnahmen begründet: |