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Umfassender Angriff auf das Leben im Anmarsch — sosLEBEN

Aktion SOS Leben eine Aktion der DVCK e.V.
Liebe Freunde des Lebens,

in den nächsten Wochen müssen wir besonders zusammenhalten und aktiv sein.
Denn Abtreibungslobby und Abtreibungsaktivisten schießen sozusagen aus allen Richtungen auf das Lebensrecht Ungeborener:
– Radikalfeministische Gruppen hetzen und mobilisieren mit aggressiver Sprache gegen den „Marsch für das Leben“ in Berlin am 18. September 2021. Die Linksradikalen wollen die friedliche Demo für das Leben mit Blockaden und chaotischen Interventionen stören.

– Am 27/28. August 2021 organisierten diverse Abtreibungspolitiker der Grünen und Linken sowie Abtreibungsorganisationen (Arbeiterwohlfahrt, pro familia, Ärzte für Abtreibung etc.) einen Abtreibungskongress, in welchem die Abschaffung von §218 StGB gefordert wurde.

– Hauptforderung des Kongresses: Abtreibung soll „essentieller Teil“ der staatlichen Gesundheitsversorgung werden!

– Annalena Baerbock (Kanzlerkandidatin der Grünen), Ricarda Lang (Frauenpolitische Sprecherin der Grünen) und Maria Klein-Schmeink (Gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen) haben in einer öffentlichen Stellungnahme die Forderung nach einer Streichung des §218 StGB und die Finanzierung von Abtreibungen durch die Krankenkasse bekräftigt.

Wir haben es hier mit einem umfassenden Angriff auf das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder zu tun auf den wir angemessen reagieren müssen.

Unsere Aktion SOS LEBEN wird deshalb in den nächsten Wochen ihre Aktivitäten erhöhen.

Denn wir dürfen auf keinen Fall den radikalen Abtreibungsaktivisten- und Politikern die Deutungshoheit über das Lebensrecht der Ungeborenen überlassen.

Deshalb bin ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie unsere aktuelle Petition während des Wahlkampfes mit Ihrer Unterschrift unterstützen:
Erheben wir unsere Stimme und lassen wir nicht zu, dass radikale Abtreibungsaktivisten den Ton angeben.
 
 Mit freundlichen Grüßen
Pilar Herzogin von Oldenburg
 
 
PS: In den nächsten Wochen müssen wir uns besonders intensiv für das Lebensrecht der Ungeborenen einsetzen.
Bitte beteiligen Sie sich an unserer Sommer-Spendenaktion und unterstützen Sie unsere Arbeit mit einem Betrag von 7, 15, 25, 50 oder 100 Euro.

„Mindestforderungen der Aktion KINDER IN GEFAHR für den Kinder- und Jugendschutz im Wahljahr 2021“ – Wahlprüfsteine


Sehr geehrte Kandidaten für die Bundestagswahl 2021,

wir erleben einen nie zuvor gesehenen Angriff auf die Moral der Kinder. In Schulen und Medien sind Kinder vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Die Respektlosigkeit in unseren Tagen gegenüber der Unschuld der Kinder ist wahrlich atemberaubend und muss entschlossen von der Politik bekämpft werden:


1. Der Gesetzgeber muss offensiv die Gefahren des Internets angehen. Vor allem muss entschlossen gegen die offen zugängliche Pornographie sowie gegen die Annäherungsversuche von Pädophilen vorgegangen werden. Sperrungen und Zugangsbeschränkungen dürfen kein Tabu sein.


2. Die Festlegung der Altersbeschränkungen der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) für Filmproduktionen ist mit den Jahren immer laxer geworden. In Filmen und Fernsehserien „ab 12“ sind Gewalt- und Erotikszenen zu sehen, die noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wären. In Produktionen „ab 16“ können schon massenhaft Erotikszenen und noch brutalere Gewalt auftreten. Die Praxis der Freigabe und ihre Kriterien müssen überprüft und verschärft werden. Erotik-, Horror- und Gewaltangebote müssen drastisch beschränkt werden.


3. In Deutschland wird seit Jahren das vorrangige Recht der Eltern auf Erziehung ausgehöhlt, obwohl dieses Recht Verfassungsrang besitzt: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ (Art. 6,2 GG).


4. Dies zeigt sich insbesondere in den letzten Lehrplänen zur Sexualerziehung für die Schulen in den Bundesländern Hessen, Sachsen, Baden-Württemberg u. a., die allesamt gegen den Willen und sogar gegen die Proteste von Elternverbänden eingeführt wurden. Alle diese Lehrpläne beinhalten in unterschiedlichem Maße Elemente der irrsinnigen Gender-Ideologie.


5. Der Stellenwert der Mutter und der traditionellen Familie muss in der Öffentlichkeit von der Politik wieder großgeschrieben werden, um damit stärker Deutschlands christliche Werte und Wurzeln zu betonen.


6. Kinder stammen von einem Vater und einer Mutter ab und besitzen das Recht, dass diese Abstammung rechtlich auch so anerkannt wird. Dieses Recht muss mit Entschlossenheit verteidigt werden und Versuche, das Abstammungsrecht zu deformieren, damit Kinder beispielsweise zwei Mütter, aber keinen Vater haben, müssen entschieden zurückgewiesen werden.



Mit freundlichen Grüßen …

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Aktion: Lebensrecht der Ungeborenen vor grüner Agitation schützen — sosLEBEN

Aktion SOS Leben eine Aktion der DVCK e.V.
Liebe Freunde des Lebens,

Die Grünen haben in ihrem Wahlprogramm eine umfassende Agenda zur Auslöschung des Lebensrechts der ungeborenen Kinder aufgestellt.
Und was unternehmen die C-Parteien gegen diesen massiven Angriff auf das wichtigste Recht eines Menschen, das Recht auf Leben:– gar nichts!
Diese Angelegenheit ist empörend und macht fassungslos!
Deshalb bitte ich Sie, heute noch unseren Appell an CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak, „Das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder vor grüner Agitation schützen!“, zu unterschreiben.

Die C-Parteien müssen sich gegen den grünen Angriff auf das Leben Ungeborener positionieren.
Die Grünen, die sich energisch für das Leben von Bienen und Küken einsetzen, haben folgende Punkte beschlossen:

Flächendeckendes Angebot für Abtreibungen.
Abtreibung muss in die Ausbildung von Ärzten integriert werden.
Entkriminalisierung von Abtreibung (also die Streichung von § 218 StGB).

Die generelle Kostenübernahme durch den Staat; Abtreibung wird dadurch zum kostenlosen öffentlichen Gut.
Bannmeilen, um Gehsteigberatung und Proteste von Lebensrechtlern von Beratungsstellen oder Arztpraxen fernzuhalten.

Streichung von § 219a StGB, also die Zulassung von Werbung für Abtreibung.

Das Wahlprogramm der Grünen strebt de facto den totalen Abtreibungsstaat an.

Praktisch alle oben genannten Forderungen wurden zuvor von radikalen Abtreibungsaktivisten ausformuliert.

Die Linksextremisten, die permanent Hass gegen Lebensrechtler verbreiten, haben den Grünen ihre Leitlinien der Abtreibungspolitik diktiert.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass das neue Wahlprogramm hinsichtlich Abtreibung sogar noch verhältnismäßig moderat ausfällt.

Die Basis der Grünen stellte an die 3300 Änderungsvorschläge für das Wahlprogramm, die fast alle eine deutlich linkere Positionierung der Partei einforderten.

Das bedeutet: Die Basis der Partei ist wesentlich linker als die Spitze (die man ja nicht gerade als konservativ bezeichnen kann).

Das schließlich beschlossene Unterkapitel im Wahlprogramm, in welchem Abtreibung thematisiert wird („Selbstbestimmung durch Gesundheitsversorgung“), ist nur die berühmte „Spitze des Eisbergs“:

Es zeigt nur die Außenfassade einer Partei, deren Basis zu einer erbitterten und aggressiven Agitation und Hetze gegen das Recht auf Leben und die Lebensrechtler entschlossen ist.

Wie kann eine Partei, die das „C“ im Namen führt, angesichts eines solchen Angriffes auf die wehrlosesten Mitglieder unserer Gesellschaft regungslos bleiben?

Fordern wir die Union, entschlossen gegen den grünen Angriff auf das Leben vorzugehen:

Dieses radikale Wahlprogramm hat sich seit langem angekündigt:
Am 15. Mai 2021 riefen Abtreibungsorganisationen zu Demonstrationen gegen den § 218 StGB auf.
Zahlreiche Grünen nutzten die Gelegenheit, um gegen die ungeborenen Kinder zu agitieren:
Rosemarie Heilig, Frauendezernentin der Grünen in Frankfurt am Main: „Die Streichung von § 218 und § 219a aus dem Strafgesetzbuch und eine Neuregelung des Rechts auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch sind die politischen Aufgaben des Jahres 2021.“
Für die Grüne Jugend ist der § 218 StGB gar gleich ein Nazi-Paragraf: „Die 1930er-Jahre rufen an und wollen ihr Frauenbild zurück. Wir schreiben 2021. Diese Gesetzeslage ist beschämend. #Wegmit218 #218“
Anna Peters, Bundessprecherin der Grünen Jugend, twitterte: „Mein Uterus gehört nicht ins #Strafgesetzbuch. Weg mit §§ 218 und 219 StGB.“
Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag und so etwas wie das „christliche“ und „moderate“ Gesicht der Partei, hat in einem Interview mit der taz am 4. August 2019 zur Abtreibungspolitik der Grünen geantwortet:

1. „Die Abschaffung des Paragrafen 218 ist eine Forderung der Grünen. Ich vertrete diese Forderung auch. (…) Wir werden als Grüne auch Gesetzesinitiativen zum Paragrafen 218 einbringen. Wir müssen nur sehen, wie und wann wir das machen.“

2. „Eine Abschaffung des Paragrafen 218 wäre ein frauenpolitischer Meilenstein, den wir niemals aus den Augen verlieren dürfen.“

Diese Aussagen dokumentieren eine deutliche Radikalisierung der Grünen beim Thema Lebensrecht.
Diese Radikalität müssen wir energisch bekämpfen!

Deshalb bitte ich Sie, heute noch unseren Appell an CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak, „Das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder vor grüner Agitation schützen!“, zu unterschreiben.
 
Die Bedrohung durch die Radikalisierung der Grünen wird besonders deutlich, wenn man den politischen Kontext mitbetrachtet:
Zu viele in der CDU wollen (oder können) nicht einsehen, dass die Grünen im Kern eine radikale Partei sind.
Die SPD-Spitze will auf Bundesebene eine rot-rot-grüne Bundesregierung, was die Grünen zu einer realen Gefahr macht.
Wir können angesichts dieser verbissenen Aggression gegen das Lebensrecht auf keinen Fall passiv bleiben.
Wir müssen die normal denkenden Menschen alarmieren und sie gegen diesen Angriff auf das Lebensrecht der ungeborenen Kinder mobilisieren.


Bilden wir eine starke Front für das Leben!

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Pilar Herzogin von Oldenburg
 
 
PS: die Grünen haben- in ihrem Wahlprogramm eine umfassende Agenda zur Auslöschung des Lebensrechts der ungeborenen Kinder aufgestellt.
Und was unternehmen die C-Parteien gegen diesen massiven Angriff auf das wichtigste Recht eines Menschen, das Recht auf Leben: gar nichts!

Diese Angelegenheit ist empörend und macht fassungslos.
Deshalb bitte ich Sie, heute noch unseren Appell an CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak, „Das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder vor grüner Agitation schützen!“, zu unterschreiben.


 Helfen Sie uns bitte auch bei der Verbreitung dieser Initiative mit einer Spende von 7, 15, 25, 50 oder 100 Euro.
 

Grüne Kandidatin über eigenes Kind: „befruchtete Zelle“ — sosLEBEN

Liebe Freunde des Lebens,

als man Laura Sophie Dornheim, Grüne Kandidatin für den Bundestag, zu ihrer Abtreibung befragte, antwortete sie:
„Das war kein Kind, das war eine befruchtete Zelle.“
So äußert sich eine Politikerin der Grünen über ihr eigenes Kind!
Frau Dornheim ist Kandidatin einer Partei, die de facto den totalen Abtreibungsstaat mit fanatischer Entschlossenheit anstrebt.
Bauen wir einen starken Widerstand auf gegen diese menschenverachtende Abtreibungspolitik der Grünen.
Bitte nehmen Sie an unserer aktuellen Initiative teil und unterschreiben Sie die „Mindestforderungen für den Lebensschutz im Wahljahr 2021“ unserer Aktion SOS LEBEN:
  Zum Appell  
Die Grünen haben in ihrem Wahlprogramm einen ganzen Katalog zur Förderung von Abtreibungen erarbeitet:
Flächendeckendes Angebot für Abtreibungen.
Abtreibung muss in die Ausbildung von Ärzten integriert werden.
Entkriminalisierung von Abtreibung (also die Streichung von §218 StGB).
Die generelle Kostenübernahme durch den Staat. Abtreibung wird dadurch zur kostenlosen öffentlichen Dienstleistung.
Bannmeilen, um Gehsteigberatung und Proteste von Lebensrechtlern von Beratungsstellen oder Arztpraxen fernzuhalten.
Streichung von § 219a StGB, also die Zulassung von Werbung für Abtreibung.
Die jahrelange Praxis der Abtreibung hat nicht nur dazu geführt, dass Millionen von Menschen sinnlos umgebracht wurden und werden, sondern vernichtet auch zunehmend die moralischen Grundlagen unserer Gesellschaft.
Deshalb ist unser Einsatz heute besonders wichtig!
Bitte unterstützen Sie unsere „Mindestforderungen für den Lebensschutz im Wahljahr 2021“ mit Ihrer Unterschrift und durch Verbreitung an Freunde und Bekannte:
  Jetzt Appell unterschreiben  
Wir müssen dafür sorgen, dass das Thema „Lebensrecht der ungeborenen Kinder“ bis zur Bundestagswahl permanent in der Öffentlichkeit präsent bleibt.
    Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Pilar Herzogin von Oldenburg    
PS: Während des Wahlkampfes 2021 muss die Stimme der ungeborenen Kinder von allen Menschen wahrgenommen werden.
Deshalb bitte ich Sie unsere „Mindestforderungen für den Lebensschutz im Wahljahr 2021“ zu unterschreiben:
  Jetzt Appell unterschreiben
Unterstützen Sie bitte unsere Arbeit für das Lebensrecht der Ungeborenen mit Ihrer Spende von 15, 25, 50 oder 100 Euro.

Abtreibungsaktivisten beginnen Agitation gegen Marsch für das Leben — sosLEBEN

Liebe Freunde des Lebens,

Abtreibungsaktivisten haben diese Woche begonnen, gegen den Marsch für das Leben in Berlin am 18. September 2021 zu agitieren:
Bald ist es wieder soweit – unser Aktionstag in Berlin findet dieses Jahr am 18. September statt. Demonstriert mit uns gegen den fundamentalistischen Marsch für das Leben und für körperliche & sexuelle Selbstbestimmung!“
Diese Ankündigung des „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ vom 13. Juli 2021 bedeutet nichts anderes als Hetze, Lügen und Planung von Störungen und Blockaden.
Ihre Methode ist Hass und Einschüchterung.
Das Ziel der Abtreibungsaktivisten ist die völlige Entmenschlichung der ungeborenen Kinder und das Auslöschen jeglicher Sichtbarkeit von Ungeborenen aus der Öffentlichkeit.
Denn Abtreibungsaktivisten wissen: Macht man die Kinder unsichtbar, lässt sich auch ihr Leben einfacher auslöschen.
Deshalb ist unsere Mission: Die ungeborenen Kinder in unserer Gesellschaft sichtbar zu machen.
Alle Menschen in Deutschland müssen klar vor Augen haben, dass die Ungeborenen unsere Mitmenschen sind und ihr Leben geschützt werden muss.
Deshalb meine zweifache Bitte an Sie:
Machen Sie den Marsch für das Leben am 18. September 2021 bekannt.
Unterschreiben Sie bitte unsere „Mindestforderungen für den Lebensschutz im Wahljahr 2021“:
  Jetzt Appell unterschreiben  
    Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Pilar Herzogin von Oldenburg    
PS: Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einem Betrag von 7, 15, 25, 50 oder 100 Euro.
Machen wir die Ungeborenen sichtbar!

Mit Ihrer Spende von 7, 10, 15 25 oder 50 EURO helfen Sie, die Ungeborenen wieder sichtbar zu machen.

https://www.dvck.org/spende/
Wenn Sie nicht online spenden möchten, können Sie auch direkt über Ihre Bankverbindung Ihre Spende auf folgende Kontonummer überweisen:

IBAN – DE14 5001 0060 0616 4906 07
BIC – PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck: „SOS Leben Spende“

Matic-Report: Weitere EU-Abgeordnete anschreiben — sosLEBEN

Liebe Freunde des Lebens,

am 23. Juni 2021 wird im Europäischen Parlament der Entwurf einer Entschließung [so die offizielle Bezeichnung eines parlamentarischen Vorhabens in der EU] für Abtreibung und gegen eine „Gewissensklausel“ für Ärzte, die sich weigern, an Abtreibungen teilzunehmen, diskutiert werden.
Das Papier trägt den Namen des kroatischen Sozialisten Predrag Matić und wird deshalb Matic-Report“ genannt.
Die Liste der EU-Abgeordneten ist dieser E-Mail angehängt.Sie können die Abgeordneten auch direkt auf der Seite des EU-Parlaments finden:https://www.europarl.europa.eu/meps/de/home
Wenn Sie die Excel-Datei im Anhang öffnen, finden Sie die Namen, E-Mails und sonstige Kontaktmöglichkeiten der Abgeordneten.
Mustertext finden Sie unten.
Hier nochmals die Argumente warum der sog. Matic-Report mit aller Schärfe am 23. Juni 2021 abgelehnt werden muss:
Der „Bericht über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen“ (Verfahrensnummer 2020/2215(INI)) fordert:
„die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Hindernisse für legale Abtreibungen zu regulieren, und erinnert daran, dass sie dafür verantwortlich sind, dass Frauen Zugang zu den ihnen gesetzlich zustehenden Rechten haben.“
„fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Rechtsvorschriften über Abtreibung zu überprüfen und sie mit den internationalen Menschenrechtsstandards und den bewährten regionalen Verfahren in Einklang zu bringen, indem sichergestellt wird, dass eine Abtreibung auf Antrag einer Frau in der frühen Schwangerschaft rechtmäßig ist und sogar darüber hinaus, wenn die Gesundheit oder das Leben der Frau gefährdet ist;“
Hier wird de facto ein „Recht auf Abtreibung“ gefordert.
Die lebensfeindliche und vor allem despotische Gesinnung der EU-Abtreibungspolitiker wird besonders deutlich, wenn man die „Begründungen“ für die Forderungen liest.
So schreiben sie etwa:
„Eines der problematischsten Hindernisse ist die Verweigerung der medizinischen Versorgung aufgrund persönlicher Überzeugungen, bei der medizinische Fachkräfte häufig keine Abtreibungen durchführen und sich auf ihre persönlichen Überzeugungen berufen.“
Damit sind etwa religiöse oder philosophische Einwände gegen Abtreibungen gemeint.
In den meisten Ländern können Personen im Gesundheitsdienst (Ärzte, Krankenschwestern, Anästhesisten etc.) die Beteiligung an Abtreibungen aus Gewissensgründen verweigern.
Diese Selbstverständlichkeit, die durch die Grundrechte begründet wird, kritisieren die EU-Abtreibungspolitiker scharf:
„Laut der Studie des Europäischen Parlaments über die Auswirkungen der Verweigerung aus Gewissensgründen auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte können Angehörige der Gesundheitsberufe häufig die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen verweigern, wenn sie moralische Bedenken haben, zum Beispiel bei der Durchführung von Abtreibungen oder der Verschreibung und dem Verkauf von Verhütungsmethoden oder einer Beratung, indem sie sich weigern, an einer Handlung teilzunehmen, die ihrer Meinung nach mit ihren religiösen, moralischen, philosophischen oder ethischen Überzeugungen unvereinbar ist. In Zukunft sollte sie als Verweigerung der medizinischen Versorgung und nicht als sogenannte Verweigerung aus Gewissensgründen behandelt werden.“
Unsere Aktion SOS LEBEN muss diesen neuen Angriff aus dem EU-Parlament abwehren und das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder entschlossen verteidigen!
Deshalb bitte ich Sie, heute noch an die EU-Abgeordneten Ihrer Wahl, zu schreiben.
Europa muss für das Leben eintreten – es darf kein Recht auf Tötung ungeborener Menschen geben!
Unsere Botschaft für das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder muss laut sein und von allen Abgeordneten vernommen werden.
Es liegt an uns, ob die Stimme der Ungeborenen lautstark ist und von allen wahrgenommen wird.

Die Kontaktdaten sind:

Unser Text-Vorschlag. Bitte kopieren und in Ihre eigene E-Mail einfügen. (Sie können selbstverständlich einen anderen Text verwenden):
Betreff: Nein zum Matic-Report/Nein zum EU-Recht auf Abtreibung

Sehr geehrte/r NAME,
am 23. Juni 2021 wird im Europäischen Parlament der Entwurf einer Entschließung für Abtreibung und gegen eine „Gewissensklausel“ für Ärzte, die sich weigern, an Abtreibungen teilzunehmen, diskutiert werden.
Der „Bericht über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen“ (Verfahrensnummer 2020/2215(INI)) fordert:
„die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Hindernisse für legale Abtreibungen zu regulieren, und erinnert daran, dass sie dafür verantwortlich sind, dass Frauen Zugang zu den ihnen gesetzlich zustehenden Rechten haben“„fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Rechtsvorschriften über Abtreibung zu überprüfen und sie mit den internationalen Menschenrechtsstandards und den bewährten regionalen Verfahren in Einklang zu bringen, indem sichergestellt wird, dass eine Abtreibung auf Antrag einer Frau in der frühen Schwangerschaft rechtmäßig ist und sogar darüber hinaus, wenn die Gesundheit oder das Leben der Frau gefährdet ist;“
Hier wird de facto ein „Recht auf Abtreibung“ gefordert.
Die lebensfeindliche und vor allem despotische Gesinnung der EU-Abtreibungspolitiker wird besonders deutlich, wenn man die „Begründungen“ für die Forderungen liest.
So schreiben sie etwa:
„Eines der problematischsten Hindernisse ist die Verweigerung der medizinischen Versorgung aufgrund persönlicher Überzeugungen, bei der medizinische Fachkräfte häufig keine Abtreibungen durchführen und sich auf ihre persönlichen Überzeugungen berufen.“
Damit sind etwa religiöse oder philosophische Einwände gegen Abtreibungen gemeint.
In den meisten Ländern können Personen im Gesundheitsdienst (Ärzte, Krankenschwestern, Anästhesisten etc.) die Beteiligung an Abtreibungen aus Gewissensgründen verweigern.
Diese Selbstverständlichkeit, die durch die Grundrechte begründet wird, kritisieren die EU-Abtreibungspolitiker scharf:
„Laut der Studie des Europäischen Parlaments über die Auswirkungen der Verweigerung aus Gewissensgründen auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte können Angehörige der Gesundheitsberufe häufig die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen verweigern, wenn sie moralische Bedenken haben, zum Beispiel bei der Durchführung von Abtreibungen oder der Verschreibung und dem Verkauf von Verhütungsmethoden oder einer Beratung, indem sie sich weigern, an einer Handlung teilzunehmen, die ihrer Meinung nach mit ihren religiösen, moralischen, philosophischen oder ethischen Überzeugungen unvereinbar ist. In Zukunft sollte sie als Verweigerung der medizinischen Versorgung und nicht als sogenannte Verweigerung aus Gewissensgründen behandelt werden.“
Dieser neue Angriff aus dem EU-Parlament gegen das Recht auf Leben muss entschlossen abgewehrt werden!
Die Abtreibungslobby hat auf EU-Ebene ein festes Ziel vor Augen:
Die totale Liberalisierung der Abtreibung, die Durchsetzung eines umfassenden Rechts auf Abtreibung, den omnipräsenten und freien Zugang zu Abtreibungen.Kurz: Die Auslöschung des Lebensrechts ungeborener Kinder.
Die Unterstützer unserer Petition fordern, dass die Institutionen der Europäischen Union das Leben schützen und nicht bedrohen sollen.
Deshalb möchten wir Sie bitten, am 23. Juni gegen den „Bericht über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen“ zu stimmen und stattdessen eine Resolution auf den Weg bringen, die das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder umfassend schützt.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Pilar Herzogin von Oldenburg    
PS: Bitte nehmen Sie an dieser E-Mail-Protestaktion teil, um ein „EU-Recht auf Abtreibung“ zu verhindern

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Für die Grünen sind Kinder ideologische Laboratorien — aktionKiG

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vergangene Woche hat der Deutsche Bundestag über ein Gesetzesprojekt der Grünen debattiert, in welchem eines der grundlegendsten Eigenschaften dieser Partei besonders deutlich wird:
Für die Grünen ist die Kindheit ein Laboratorium für ideologische Experimente.
Konkret ging es um den „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes“.
Kernziel des Entwurfs ist, dass man mit einem bloßen Sprechakt, sein Geschlecht ändern kann.
Hiermit versuchen die Grünen die bestehende Reichweite der Gender-Ideologie erheblich auszuweiten.
Einzige Begrenzung: Dies darf nur einmal im Jahr geschehen:
„Eine erneute Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung kann frühestens ein Jahr ab Rechtskraft der vorangegangenen Erklärung abgegeben werden.“ (Art. 2, § 45b, Satz 5).
Man kann sich also jedes Jahr ein neues Geschlecht aussuchen, so die Grünen.
Das klingt zwar lustig, ist es aber nicht.
Denn die Regelung gilt für alle ab dem Alter von 14 Jahren: „Ein Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, gibt die Erklärung selbst ab.“ (Art. 2, § 45b, Abs. 5)
Die Eltern sollen kaum was zu sagen haben, auch bei Kindern unter 14 Jahren:
„Für eine Person, die geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur ihr gesetzlicher Vertreter die Erklärung abgeben. Verweigert der gesetzliche Vertreter die Abgabe der vom Kind gewünschten Erklärung, so ersetzt das Familiengericht die Erklärungsabgabe, wenn die Änderung der Angabe zum Geschlecht oder der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht; das Verfahren vor dem Familiengericht ist eine Kindschaftssache nach Buch 2 Abschnitt 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.“ (Art. 2, § 45b, Abs. 2)
Obwohl Kinder die Tragweite über eine Entscheidung, die sie evtl. nicht mehr rückgängig machen können (vor allem im Falle chirurgischer und hormoneller Eingriffe), nicht ermessen können, wird ihnen diese Entscheidungsmacht gegeben.
Wenn Kinder von Linksideologen entsprechend der Gender-Ideologie (Geschlecht ist eine soziale oder kulturelle Konstruktion) beeinflusst werden, können die eigenen Eltern letztendlich nichts unternehmen.
Dieses Gesetzesprojekt ist ein Angriff auf die Kinder und das Elternrecht auf Erziehung.
Die angestrebte Entrechtung der Eltern ist erschütternd:
Die Eltern sind diejenigen, die ihre eigenen Kinder am besten kennen.
Die Grünen schreiben im Gesetz ausdrücklich hinein, Kindern solle man Beratung anbieten, falls die Eltern Widerstand zeigen:
„Aufklärung über die Möglichkeiten einer Erklärung nach Art. 2, § 45b des Personenstandsgesetzes [gemeint ist die Erklärung über die Geschlechtsänderung] im Falle einer Verweigerung der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters [in der Regel die Eltern] sowie die für diesen Fall zur Verfügung stehenden Beratungs- und Hilfsangebote“
Diese Beratung braucht nicht von Psychologen oder von Psychiatern durchgeführt werden, sondern von „Beratungsstellen freier Träger, insbesondere in denen eine besondere Sensibilisierung dank Zusammenarbeit mit Personen besteht, die Erfahrungen mit Geschlechtsidentität haben, die vom bei der Geburt vorgenommenen Geschlechtseintrag abweicht oder im Widerspruch mit den körperlichen Merkmalen empfunden wurde oder wird.“ (Art. 3, § 5, Abs. 4)
Während die Grünen derart Ideologie-gesteuerte Gesetzesprojekte in den Deutschen Bundestag einbringen, rudern manche Länder schon zurück:
Das Karolinska Universitätskrankenhaus in Schweden, das Minderjährige mit Geschlechtsdysphorie behandelt, kündigte im März an, dass sie ab dem 1. April 2021 keine „pubertätshemmenden“ Medikamente oder Geschlechts-Hormone für Kinder unter 16 Jahren bereitstellen werden.
Der High Court des Vereinigten Königreichs entschied zugunsten einer jungen Frau, die sich als Jugendliche zu einer „Geschlechtsumwandlung“ entschieden hatte, und diese Entscheidung heute bereut. „Es ist höchst unwahrscheinlich, dass ein 13-jähriges oder noch jüngeres Kind fähig wäre, der Verabreichung von Pubertätsblockern zuzustimmen“. Es sei „zweifelhaft, dass ein 14- oder 15-jähriges Kind die langfristigen Risiken und Konsequenzen der Gabe von Pubertätsblockern verstehen und einschätzen“
Diese Beispiele zeigen: Es lohnt sich, Widerstand gegen diesen Wahnsinn zu leisten.
Das „Selbstbestimmungsgesetz“ der Grünen erhielt im Bundestag erfreulicherweise keine Mehrheit.
Die Grünen warten lediglich auf die nächste Möglichkeit, ihre radikalen ideologischen Vorstellungen in Gesetzesform durchzusetzen.
Dafür müssen wir viele Menschen gegen die Gender-Ideologie mobilisieren.
Wir müssen Alarm schlagen und möglichst viele Menschen über diesen Angriff auf die Kinder informieren!
Deshalb bitte ich Sie, an der Verbreitung dieses wichtigen Buches von „Kinder in Gefahr“ mitzuwirken:
Bestellen Sie HIER Ihr Exemplar von „Ideologischer Missbrauch der Kinder“.

Unsere Botschaft muss klar und kraftvoll sein: Keine Experimente mit unseren Kindern! Keine Gender-Indoktrinierung in den Schulen!

Wir sind alle aufgerufen, gegen diesen Wahnsinn, der unsere Kinder, unsere Familien und ganz Deutschland zerstören will, zu protestieren.
 
Mit freundlichen Grüßen
Mathias von Gersdorff
 

P.S.: Ihre Spende von 7, 15, 25, 50 oder 100 Euro ermöglicht uns, diesen Kampf für die Kinder mit immer größerer Kraft und Reichweite fortzusetzen.
 
DVCK e.V. Anschrift : Emil-von-Behring-Str. 43 in 60439 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0)69 957805-16

Allgemeine Grünen-Mobilisierung gegen das Leben — sosLEBEN

Liebe Freunde des Lebens,

am vergangenen Samstag, den 15. Mai, riefen Abtreibungsorganisationen zu Demonstrationen gegen den § 218 StGB auf.
In ca. 40 Städten gab es solche Proteste, in der Regel mit einer sehr überschaubaren Zahl von Teilnehmern.
In Berlin, Hochburg des Linksradikalismus und des radikalen Abtreibungsaktivismus, nahmen laut „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ lediglich 300 Personen an der Todes-Demo teil.
Für die Grünen war aber dieser traurige Aufruf ein willkommener Anlass, eine Generalmobilmachung gegen das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder zu beginnen.
In Minutentakt veröffentlichten Politiker der Grünen Stellungnahmen, die die totale Entrechtung der ungeborenen Kinder fordern:
Rosemarie Heilig, Frauendezernentin der Grünen in Frankfurt am Main: Die Streichung der Paragrafen 218 und §219a aus dem Strafgesetzbuch und eine Neuregelung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs sind die Politischen Aufgaben des Jahres 2021.
Die Wuppertaler Grünen fordern eine Streichung der Paragrafen 2018 und 219 im Strafgesetzbuch.
Ricarda Lang, stellvertretende Bundesvorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Grünen, twittert: Weg mit 219a, weg mit 218.
Die Bundespartei der Grünen twitterte: Schwangerschaftsabbrüche müssen entkriminalisiert werden! (was die Streichung von §218 StGB entspricht).
Für die Grüne Jugend ist § 218 StGB gleich ein Nazi-Paragraf: Die 1930er-Jahre rufen an und wollen ihr Frauenbild zurück. Wir schreiben 2021. Diese Gesetzeslage ist beschämend. #Wegmit218 #218
Anna Paters, Bundessprecherin der Grünen Jugend. twitterte: „Mein Uterus gehört nicht ins #Strafgesetzbuch. Weg mit § § 218 und 219 StGB.“
Für Bettina Jarasch, Grüne Bürgermeisterkandidatin für Berlin, bricht die Demokratie zusammen, wenn die ungeborenen Kinder nicht entrechtet werden: „Der Umgang mit Abtreibungen ist ein Gradmesser, der zeigt, wie es um die Demokratie in einer Gesellschaft steht: In vielen Ländern, deren Regierungen nationalistische Interessen verfolgen, werden die reproduktiven Rechte der Frauen als erstes beschnitten. Schwangerschaftsabbruch gehört nicht ins Strafgesetzbuch.
Das sind ausschließlich Stellungnahmen vom 15. Mai 2021.
Es gibt ältere mit derselben Aussage, wie etwa von Katrin Göring-Eckhardt oder aus dem neuen Grundsatzprogramm.
Eines ist mehr als deutlich:
Die Partei, die sich zum Ziel gesetzt hat, Bienen, Flüsse und das Klima zu retten, agitiert verbissen gegen das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder.
Hinsichtlich des Lebensrechts geben Fanatiker und Radikale immer den Ton an.
Wir müssen erneut diese Tatsache den Menschen verkünden, denn zu viele glauben, die Grünen seien inzwischen eine „normale“ Partei.
Egal, ob aus Unwissenheit, Verblendung oder politischem Kalkül:
Viele „Bürgerliche“ wollen nicht erkennen, wie gefährlich die Grünen für das ungeborene Leben sind.
Wir müssen diesen Menschen die Augen öffnen bzw. sie mit den harten Fakten konfrontieren:
Die Grünen sind eine Partei fanatischer Abtreibungspolitiker, die Abtreibung zur Staatsräson machen wollen.
Deshalb bitte ich Sie, unsere Petition „Keine Koalition mit radikalen Abtreibungspolitikern! Keine Koalition mit den Grünen!“ mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen:
Bilden wir eine starke Front zum Schutz der ungeborenen Kinder in Deutschland.
Senden Sie bitte diese Aktion auch an Freunde und Bekannte, damit wir jeden Tag größer werden können und unsere Stimme einen größeren Einfluss im beginnenden Wahlkampf haben kann.
 
 
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen


Pilar Herzogin von Oldenburg
 
 
PS: Die Grünen – zusammen mit Lobbby- und Basisgruppen – machen die Agitation gegen das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder zu einem ihrer Haupthemen während des Wahlkampfes.
Rosemarie Heilig, Frauendezernentin der Grünen in Frankfurt am Main, erklärte die Streichung der Paragrafen 218 und §219a aus dem Strafgesetzbuch zu den politischen Aufgaben des Jahres 2021.
Angesichts dieser neuen Aggression gegen das Recht auf Leben müssen wir einen kraftvollen Widerstand aufbauen.
Deshalb bin ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie unsere Aktion an die beiden C-Parteien unterstützen können.
Bitte unterstützen Sie auch unsere Aktion SOS Leben mit einer Spende:



Mit Annalena Baerbock könnte Agitation gegen das Leben neue Schärfe erreichen — sosLEBEN

Logo Aktion SOS Leben
Liebe Freunde des Lebens,  
Annalena Baerbock, die gerade ernannte Bundeskanzlerkandidatin der Grünen, war schon Thema einer Initiative unserer Aktion SOS LEBEN.
Die (den Grünen nahestehende) Heinrich-Böll-Stiftung hatte im Jahr 2019 drei weibliche Ärzte mit einem Preis „geehrt“, weil sie für Abtreibung geworben haben und deshalb Probleme mit der Justiz hatten oder gar verurteilt worden sind.
Das bedeutet:
Eine staatlich subventionierte Stiftung lobt Menschen, die mit voller Absicht gegen das Gesetz und damit gegen die Regeln des Rechtsstaates verstoßen haben.
Eine der drei Ärztinnen, Kristina Hänel, war zum damaligen Zeitpunkt sogar schon in zweiter Instanz verurteilt, weil sie gegen den § 219a (Werbeverbot für Abtreibungen) verstoßen hat.
Gerade sie wurde von den Grünen als große Heldin der Frauen gefeiert.
Die Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Annalena Baerbock, überschüttete damals die verurteilte Ärztin mit Lob:
Zitat: „Wir zeichnen Sie aber auch dafür aus, etwas in Gang gesetzt zu haben. Sie haben es geschafft, für Frauen ein neues Thema für die Öffentlichkeit zu finden, einen neuen Bezugspunkt, sich zu vereinen.“
Dafür wurde die Verurteilte als eine große Verteidigerin der Menschenrechte durch Annalena Baerbock bezeichnet:
„Und deswegen ist das nicht nur ein Kampf für Frauen [gemeint ist der Gesetzesverstoß Hänels], sondern das ist ein Kampf für unsere Demokratie und für die Menschenrechte vor allem in unserem Land.“
Während der gesamten Preisverleihung sind Wörter wie „ungeborene Kinder“, „ungeborenes Leben“ oder gar „werdendes Leben“ kein einziges Mal gefallen.
Mit dieser „Ehrung“ wurde die Skrupellosigkeit, der Zynismus und die Kaltblütigkeit auf die Spitze getrieben.
Denn, solange es darum geht, das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder zu demolieren, sind für die Grünen selbst Gesetzesverstöße zulässig.
Baerbock beendete die Rede folgendermaßen:
„Liebe Kristina Hänel, liebe Natascha Nicklaus, liebe Nora Szász: Sie kämpfen für etwas, was größer ist als ein Bullet Point auf Ihrer Website. Sie kämpfen für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen [damit meint Baerbock, das Recht abzutreiben]. Und davor verneige ich mich zutiefst. Ich glaube, wir alle hier im Saal.“
Diese militante Einstellung gegen das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder findet sich wieder im Wahlprogramm der Grünen für die Bundestagswahl 2021 (noch als Entwurf):
Die Grünen, die sich energisch für das Leben von Bienen und Küken einsetzen, wollen den totalen Abtreibungs-Staat:
Wir streiten für eine ausreichende und wohnortnahe Versorgung mit Ärzt*innen, Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. [Um das zu erreichen, versuchten Politiker der Grünen 2020 in Baden-Württemberg entsprechende Anordnungen durchzusetzen (etwa ausschließliche Anstellung von Abtreibungsärzten an Uni-Kliniken, was aber aufgrund des großen Widerstandes (bis jetzt) misslang].
Das Thema [Abtreibung] muss in die Ausbildung von Ärzt*innen nach international anerkannten Standards integriert werden.
Um die Versorgung für Frauen dauerhaft zu gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von selbstbestimmten Abbrüchen [also den §218 StGB so gut wie abschaffen] …
sowie eine generelle Kostenübernahme [gemeint ist durch den Staat. Abtreibung wird zum kostenlosen öffentlichen Gut].
Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, und Ärzt*innen, die einen solchen ausführen, müssen etwa durch die Einrichtung von Schutzzonen vor Anfeindungen und Gehsteigbelästigungen geschützt werden [also Bannmeilen gegen Gebetsgruppen und sonstige Aktivitäten von Lebensrechtlern vor Pro-Familia und andere].
Ungewollt Schwangere brauchen den bestmöglichen Zugang zu Informationen. Um diesen zu gewährleisten und Ärzt*innen zu schützen, gilt es den § 219 a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen [also die Liberalisierung der Werbung für Abtreibungen].
Die Grünen machen die Agitation gegen das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder zu einem ihrer Haupthemen im Wahlkampf 2021.
Diese radikalen Forderungen werden die Grünen nach der Bundestagswahl Realität werden lassen, sollten sie an die Macht kommen.
Deshalb macht mich wütend:
Nicht wenige C-Politiker schauen einfach weg oder stellen sich dumm, weil sie aus Machtkalkül mit den Grünen Koalitionen eingehen wollen.
Ja, es ist ein Skandal, dass kaum jemand von CDU/CSU gegen die Abtreibungspolitik der Grünen seine Stimme erhebt.
Deshalb bin ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie unsere Aktion an die beiden C-Parteien „Keine Koalition mit radikalen Abtreibungspolitikern! Keine Koalition mit den Grünen!“ unterstützen können.  
Bitte senden Sie diese Aktion an Freunde und Bekannte.
Viele in der CDU wollen (oder können) nicht einsehen, dass die Grünen im Kern eine radikale und fanatische Partei ist.
Wir müssen deshalb die normal denkenden Menschen alarmieren und sie gegen diesen Angriff auf das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder mobilisieren.
Allen muss klar werden:
Der Passivität von CDU/CSU angesichts dieses Angriffs auf das Leben müssen wir ein Ende setzen.  
    Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Pilar Herzogin von Oldenburg    
PS: Mit Annalena Baerbock könnte der Kampf gegen das Leben neue Schärfe erreichen.
Die Grünen machen die Agitation gegen das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder zu einem ihrer Haupthemen während des Wahlkampfes 2021.
Angesichts dieser neuen Aggression gegen das Recht auf Leben müssen wir einen kraftvollen Widerstand aufbauen.
Deshalb bin ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie unsere Aktion an die beiden C-Parteien unterstützen können.
Bitte unterstützen Sie SOS LEBEN auch mit einer Spende:
DVCK e.V. Anschrift : Emil-von-Behring-Str. 43 in 60439 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0)69 957805-16
 

 
 

Ärzte: Pornosucht explodiert — aktionKiG

Logo Aktion KIG

seit Jahren unternimmt unsere Aktion „Kinder in Gefahr“ öffentliche Kampagnen zur Aufklärung über die gesundheitlichen Schäden von Pornografie.

Dazu haben wir auch schon zwei Auflagen des Buches „Achtung: Pornographie-Falle!“ veröffentlicht.

Am Anfang hielten viele diese Kampagne für aussichtslos.
Doch inzwischen bricht auch in Deutschland die Mauer der Gleichgültigkeit:
Etliche Ärzte und Wissenschaftler warnen mit deutlichen Worten vor einer Explosion der Pornosucht.
Einige Beispiele:
„Praktisch Arzt“, warnt: „Bereits Kinder mit 11 Jahren suchen im Internet nach sexuellen Inhalten und stimulierenden Reizen; laut einer Statistik sind über 40 % der Kinder regelmäßig im Netz unterwegs, um sich pornografische Clips anzusehen.“
Peter Strippl, Präsident des österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie, spricht von „grauenhaften Auswüchsen“.
Er fordert: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) müsse Pornosucht offiziell als Sucht anerkennen. Es sei notwendig, dass man darauf gesellschaftlich und politisch reagiert.
Die Techniker-Krankenkasse weist auf die Ernsthaftigkeit des Problems hin (was neu ist) und berichtet über die zunehmende Zahl von Menschen mit Kontrollverlust.

Das Bewusstsein für die Porno-Pandemie, die längst auch Kinder und Jugendliche ergriffen hat, steigt.
Doch wir können uns auf keinen Fall mit dem bisher erreichten zufriedengeben geben.
Denn:
Immer noch ist Pornografie für Kinder und Jugendliche im Internet frei verfügbar,
immer noch werden immer jüngere Kinder Konsumenten von Pornografie,
immer jüngere Kinder verbreiten Pornografie (auch Kinderpornografie),
immer mehr Menschen werden süchtig nach Pornografie.
Deshalb wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns helfen, das Buch „Achtung: Pornographie-Falle!“ zu verbreiten.    
 
 Mit jeder Bestellung helfen Sie, unsere öffentlichen Kampagnen zu finanzieren.
Das Suchtverhalten führt dazu, dass die Nachfrage (und damit die Produktion) nach immer härteren Inhalten steigt, wie eben Gewalt-Pornografie und Pornografie mit Minderjährigen.
Eine der entsetzlichen Folgen davon ist die explodierende Pädophilie.
Auch über diese grauenhafte Realität berichtet unser Buch „Achtung: Pornografie-Falle“:

Was Deutschland anbelangt ist es skandalös, dass sich die Politik kaum um die Porno-Pandemie kümmert.
Dabei sind die herrschenden Gesetze im internationalen Vergleich einigermaßen gut.
Beispielsweise ist das Zugänglichmachen von Pornografie für Kinder eine Straftat.
Schon allein aus diesem Grund müsste der deutsche Staat Interesse haben, dass Werbung auf Porno-Seiten, die keine strengen Altersbeschränkungen installiert haben, unterbunden werden.
Der deutsche Staat wird aber erst dann aktiv, wenn es einen großen Aufschrei gibt.
Erfreulicherweise wächst die Zahl der Menschen, die die Gefahr der Porno-Pandemie erkennen.
Doch diese Zahl muss viel größer werden.
Deshalb bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie unsere Aktion „Deutschland braucht einen Aktionsplan gegen Pornographie“ unterstützen.

Bitte laden Sie Freunde und Bekannte ein, um an dieser wichtigen Aktion teilzunehmen.
Schaffen wir ein starkes Bewusstsein für die Schäden, die Pornografie an Kindern und Jugendlichen anrichtet.
 
 Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Mathias von Gersdorff
 
 PS: Ihre Spende von 7, 15, 25, 50 oder 100 Euro ermöglicht uns, diesen Kampf für die Kinder, mit immer größerer Kraft und Reichweite fortzusetzen.


DVCK e.V. Anschrift : Emil-von-Behring-Str. 43 in 60439 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0)69 957805-16