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Schlagwort-Archive: AKW
Neues Aktionspaket: Lieferstopp für Risikoreaktoren ++ Kohle-Kommission ++ Schweizer Endlagersuche
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Jetzt mitmachen: Lieferstopp für Risikoreaktoren!
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Zu denken geben sollte uns , dass auch der Mobilfunk genauso wie die Atomkraftwerke, die Nano- als auch Gen-Technik nicht versichert werden. Aus gutem Grund eben …
Es ist erwiesen, dass HF-EMF für Menschen und die Umwelt schädlich sind, wie von Gigaherz.ch, der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener, betont wird.
Neuigkeit zur Petition: Dringend: Alte AKW in Ukraine und neues AKW in UK verhindern!
https://www.change.org/p/bundesregierung-atomkraftwerk-temelin-i-sofort-abschalten/u/21622588
9. Okt. 2017 — Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Temelin Petition.
Danke für Ihre moralische und finanzielle Unterstützung der Temelin Konferenz am 30. September! Hier auch noch ein Link zu einem Beitrag des Bayerischen Fernsehens.
Die Konferenz ist noch nicht einmal verarbeitet – ich weiß auch noch nicht ob das Umweltministerium um Aktenuntersuchung in Temelin ersucht hat – da holen uns nun schon zwei neue Umweltverträglichkeitsprüfungen ein: Hinkley Point C in Großbritannien und die Laufzeitverlängerung der alten Reaktoren in der Ukraine. Beide haben dasselbe Einwendungsfristende, den 20.10.2017. Ich habe kurzfristig nun auch noch dazu je eine rechtlich und fachlich fundierte Einwendung verfasst. Die Öffentlichkeitsbeteiligung für das britische AKW gibt es nun überraschend, weil ich die britische und die deutsche Regierung wegen Völkerrechtsverletzung vor das Aarhus Komitee in Genf zitiert hatte. Nun braucht es einige engagierte Menschen, die eine rechtlich fundierte Einwendung persönlich nach London schicken. Die zum jeweiligen Text gehörigen Links sind wegen der Formatierung der Petitionswebseite direkt im Text eingefügt. Die Einwendungen müssen auch nicht schön sein, sondern effektiv. Die Regierungen Großbritanniens und der Ukraine wissen, wovon darin die Rede ist. Wer mitmachen möchte, der kann die Einwendungen einfach einzeln kopieren und per E-Mail an die im jeweiligen Text angegebene E-Mailadresse schicken. Es ist notwendig, bei solchen Verfahren Vornamen, Namen und die eigene Adresse einzutragen.
Es ist dasselbe Spiel wie vor kurzem bei der Endlagersuche Tschechien. Da hatte ich leider noch keine Zeit nachzufragen, wieviel Einwendungen aus Deutschland in Prag eingingen. Wird aber nachgereicht.
Herzliche Grüße,
Brigitte Artmann
www.stoppt-temelin.de
IBAN: DE52 7805 0000 0222 4106 64
Ab jetzt möglich, Spenden über PayPal
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stoppt-temelin@gmx.de
Keine Spendenquittung möglich!
+++ HINKLEY POINT C +++
Vorname, Nachname
Straße
Ort
Germany
An das
Wirtschaftsministerium des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland
beiseip@beis.gov.uk
Nur mit E-Mail
08. Oktober 2017
Betreff: Einwendung zum „Grenzüberschreitenden Beteiligungsverfahren für den Neubau eines Kernkraftwerks (Hinkley Point C) in Somerset, Großbritannien“
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das in Deutschland für die Durchführung des „Grenzüberschreitenden Beteiligungsverfahren für den Neubau eines Kernkraftwerks (Hinkley Point C) in Somerset, Großbritannien“ (http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/grenzueberschreitendes-beteiligungsverfahren-fuer-den-neubau-eines-kernkraftwerks-hinkley-point-c-in-somerset-grobritannien-156911.html) zuständige Niedersächsische Umweltministerium schreibt:
Das Departement of Business, Energy and Industrial Strategy (Ministerium für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie) des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (UK) hat die Durchführung eines grenzüberschreitenden Beteiligungsverfahrens zur Errichtung des Kernkraftwerkes Hinkley Point C bekanntgegeben.
Die Genehmigung („Development Consent Order“) vom März 2013 für die Errichtung liegt bereits vor. Im Rahmen der Erstellung dieser Genehmigung wurde durch die Britische Behörde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Eine Notifizierung nach Art. 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung in einem grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) erfolgte nicht. Die britische Behörde sieht das nun gestartete Beteiligungsverfahren nicht als formelle Notifizierung im Sinne der Espoo-Konvention an, sichert aber zu, die Informationen zur Verfügung zu stellen, welche auch im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verfügung gestellt worden wären. Die britische Behörde hat angekündigt, im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens abgegebene Stellungnahmen zu prüfen und im weiteren Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zu berücksichtigen, sofern daraus neue grenzüberschreitende Auswirkungen erkennbar sind.
Aufgrund der Vielzahl der auf den Internetseiten der britischen Behörden zur Verfügung gestellten Dokumente wurden nur die wichtigsten direkt in das UVP-Portal hochgeladen oder verlinkt.
Die deutsche Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, bis zum 20. Oktober 2017 Stellungnahmen zur Bewertung der grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen an die zuständige britische Behörde (beiseip@beis.gov.uk) zu senden. Dies kann in deutscher Sprache erfolgen.
Der Zeitraum der Auslegung ist vom 21.08.2017 – 20.10.2017
Zum „Grenzüberschreitendes Beteiligungsverfahren für den Neubau eines Kernkraftwerks (Hinkley Point C) in Somerset, Großbritannien“ wende ich folgendes ein:
Das Departement of Business, Energy and Industrial Strategy (Ministerium für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie) des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (UK) hat bereits im März 2013 die Genehmigung („Development Consent Order“) für die Errichtung erteilt. Im Rahmen der Erstellung dieser Genehmigung wurde durch die Britische Behörde nur eine Umweltverträglichkeitsprüfung in Großbritannien durchgeführt. Eine Notifizierung nach Art. 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung in einem grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) erfolgte nicht, mit der Begründung, das Vorhaben habe keine Auswirkungen auf Deutschland. Erst nach einer Intervention der deutschen Öffentlichkeit vor dem Espoo Implementation Committee
(http://www.nuclear-transparency-watch.eu/a-la-une/the-espoo-convention-implementation-committee-asks-the-uk-to-suspend-work-on-the-hinkley-point-c-nuclear-power-station-because-of-the-governments-failure-to-consult-with-european-countries.html)
und nach zwei Beschwerden vor dem Aarhus Convention Compliance Committee in Genf mit den Aktenzeichen ACCC/C/2013/91
(www.unece.org/environmental-policy/conventions/public-participation/aarhus-convention/tfwg/envppcc/envppcccom/acccc201391-united-kingdom.html)
und ACCC/C/2013/92
( www.unece.org/environmental-policy/conventions/public-participation/aarhus-convention/tfwg/envppcc/envppcccom/acccc201392-germany.html)
kommt es nun zu dieser UVP. Die für die Umweltkonvention zuständigen Komitees entschieden, es handele sich bei dem Vorhaben um eine „multi-hazardous technology“. Weiträumige Auswirkungen auf die Nachbarländer sind möglich.
Bereits heute kontaminieren Partikel aus Sellafield und La Hague das Wattenmeer vor Deutschland und Dänemark. Die Auswirkungen bei einem INES 6 oder Ines 7 Unfall von HPC wurden weder vom Antragsteller noch von der zuständigen britischen Behörde erforscht. Das Risiko eines derartigen Unfalls ist selbst nach Herstellerangaben nicht bei Null. Relevant ist, was an nuklearem Inventar im Containment ist. Nicht relevant ist, was Bauherr und Behörde meinen, was entweichen könnte. Auf dem Luftweg belegt das Risikoforschungsinstitut der BOKU Wien bereits mit den bestehenden Reaktoren, in welchem Maße Deutschland kontaminiert werden können.
(http://flexrisk.boku.ac.at/de/index.html)
Aber die britische Behörde sieht das nun gestartete Beteiligungsverfahren nicht als formelle Notifizierung im Sinne der Espoo-Konvention an. Sie sichert aber zu, die Informationen zur Verfügung zu stellen, welche auch im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verfügung gestellt worden wären. Die britische Behörde hat angekündigt, im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens abgegebene Stellungnahmen zu prüfen und im weiteren Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zu berücksichtigen, sofern daraus neue grenzüberschreitende Auswirkungen erkennbar sind.
Das heißt, mit der hier vorgelegten UVP werden die im Umweltrecht vorgeschriebenen Rechte der betroffenen Öffentlichkeit verweigert und konterkariert. Denn obwohl die relevanten Komitees der Espoo Konvention und der Aarhus Konvention bereits entschieden haben, dass die erste UVP wegen der umweltrelevanten Auswirkungen hätte durchgeführt werden müssen, und UK aufforderten den Bau einzustellen, ignoriert UK diese Entscheidungen. Die Baugenehmigung wurde somit rechtswidrig erteilt. Das macht HPC zum Schwarzbau.
Man verweigert auch in der zweiten UVP der dt. Öffentlichkeit immer noch ihr Recht auf die dritte Säule der Aarhus Konvention, das Recht auf Zugang zu Gerichten und verstößt damit erneut gegen die sowohl in Großbritannien als auch in Deutschland bindenden Konventionen, aber auch, da der Brexit noch nicht vollzogen wurde, gegen das Altrip-Urteil des EUGH aus dem Jahre 2013. (http://www.uvp.de/de/6-aktuelles-a-veranstaltungen/mitteilungen/646-eugh-klagerecht)
Die Rechtssicherheit des Bauherrn durch die Baugenehmigung muss geprüft werden.
Zudem fehlt in den jetzt vorgelegten Unterlagen eine Aussage, dass eine Erörterung in Deutschland stattfinden wird. Dies ist zwingend notwendig. Die Entscheidung dazu traf das Aarhus Komitee bereits im Fall Temelin (ACCC/C/2012/71).
(www.unece.org/envenv/pp/compliancecommittee/71tablecz.html)
Weiter sind alle Unterlagen der UVP in englischer Sprache. Entsprechend der Vorgaben der Umweltkonvention müssen sie auch in deutscher Sprache vorgelegt zu werden, damit jede Person der betroffenen Öffentlichkeit in Deutschland sie diskriminierungsfrei (Aarhus Konvention Art. 3.9) (www.unece.org/env/pp/treatytext.html),
aber auch barrierefrei
(https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV-15&chapter=4&clang=_en#EndDec)
lesen kann.
Als Unterzeichner fordere ich
1. Einen Erörterungstermin in Deutschland im Rahmen der jetzt durchgeführten nicht rechtsverbindlichen UVP, um dort alle offenen Fragen zur Widerrechtlichkeit dieser rechtsunverbindlich durchgeführten UVP auch persönlich klären zu können.
2. Die Unterlagen der jetzt durchgeführten nicht rechtsverbindlichen UVP entsprechend der Vorgaben der Umweltkonventionen in deutscher Sprache, damit jede Person der betroffenen Öffentlichkeit in Deutschland sie auch barrierefrei lesen kann.
3. Aufgrund der begangenen Rechtsverstöße in der ersten UVP und jetzt in der zweiten UVP die sofortige Einstellung der Bauarbeiten am Neubau HPC, die Rücknahme der Baugenehmigung und die Durchführung einer korrekten UVP entsprechend der rechtsverbindlichen Vorgaben der Espoo Konvention, der Aarhus Konvention und des EUGH (Altrip-Urteil).
Mit freundlichen Grüßen,
Name, Nachname
+++ UVP Ukraine+++
Vorname, Nachname
Straße
Ort
Germany
An das
Ministry of Ecology and Natural Resources of Ukraine
secretar@menr.gov.ua
Nur mit E-Mail
08 .Oktober 2017
Betreff: Einwendung UVP Laufzeitsverlängerung Ukraine – AKW Zaporizhzhya und Südukraine
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nur durch Zufall wurde ich vor kurzem über die Umweltverträglichkeitsprüfung Ukraine – AKW Zaporizhzhya und Südukraine – erfahren und sie beim Bundesumweltministerium unter diesem Link gefunden http://www.bmub.bund.de/P4714/.
Die Einwendungsfrist der Umweltverträglichkeitsprüfung endet für die Öffentlichkeit bereits am 20. Oktober 2017. Ohne die großartige Vorarbeit von Bankwatch CEE und Greenpeace wäre ich nicht fähig gewesen zumindest diese rudimentäre Einwendung zu senden. Der ganz große Rest der Einwohner Deutschlands ist überhaupt noch nicht informiert worden. Zudem fehlt der in Deutschland durch die Espoo Konvention und Aarhus Konvention vorgeschriebene Erörterungstermin wie in der Entscheidung ACCC/C/2012/71 (Temelin) des Aarhus Komitees festgestellt. Eine Gleichbehandlung der Öffentlichkeit entsprechend der Konventionen und des Kiew Protokolls erfolgt somit nicht, falls die Erörterung nicht durchgeführt wird. Außerdem erfüllt diese in Deutschland durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung nicht die rechtlichen Kriterien des Altrip Urteils des Europäischen Gerichtshofes.
In den Unterlagen, die von der Ukraine auf Bitten Deutschlands vorgelegt wurden, gibt es viele Defizite. Ich fordere die Unterlagen vollständig und in Deutsch vorzulegen. Es fehlen viele Unterlagen. Es ist unverständlich, warum der Begriff „Betriebsgelände“ als Objekt für eine Umweltverträglichkeitsprüfung gewählt wurde und warum nicht jeder einzelne der neun Reaktoren eine derartige Überprüfung erhält. Zudem wurden die vorgelegten Dokumente bereits im Jahre 2015 der ukrainischen Öffentlichkeit zu Bewertung vorgelegt. Das heißt, sie sind alt und überholt. Sie müssen überarbeitet werden um der deutschen Öffentlichkeit eine ordentliche Teilnahme zu ermöglichen.
Entsprechend der Aarhus Konvention, Art. 6(4), muss Öffentlichkeitsbeteiligung in einer Umweltverträglichkeitsprüfung, auch in einer grenzüberschreitenden, stattfinden wenn alle Möglichkeiten offen sind. Die Reaktoren 1 und 2 im AKW Südukraine sowie 1 und 2 des AKW Zaporizhzhya erhielten bereits Laufzeitverlängerung ohne jede Öffentlichkeitsbeteiligung trotz der Alarmsignale aus Nachbarländern und des Espoo Implementations Komitees. Deswegen muss die Laufzeitverlängerung zurückgenommen werden und diese vier Reaktoren dürfen jetzt nicht in der vorgelegten Umweltverträglichkeitsprüfung beinhaltet sein. Außerdem muss der gerade stattfindende Aufrüstungsprozess von Zaporizhzhya 3 angehalten werden. Die Ukraine hat bereits bei der Laufzeitverlängerung von sechs Reaktoren ohne Einbeziehung der Nachbarländer gegen die Espoo Konvention verstoßen.
Die Qualität der vorgelegten Unterlagen ist derartig fehlerhaft, unverständlich und unvollständig, sowie in englischer Sprache, was nicht die Umgangssprache in Deutschland ist, dass ich eine komplette Neuauflager der Umweltverträglichkeitsprüfung für jeden einzelnen ukrainischen Reaktor fordere, der bisher Laufzeitverlängerung bekommen hat.
Es stimmt nicht, wie in den Unterlagen beschrieben, dass die Ukraine auf diese alten Reaktoren bedingungslos angewiesen ist. Selbst in kältesten Wintern liefen nicht alle 15 Reaktoren. Und auch jetzt ist Zaporizhzhya 3 nicht in Betrieb. Es stimmt nicht, dass eine Havarie mit dem Austritt großen radioaktiven Materials keine Auswirkungen auf Deutschland hätte. Die Antragsteller haben dies nur nie überprüft und aus den Erfahrungen von Tschernobyl und Fukushima nichts gelernt. Dies beweist die Quellterm-Karte des flexRisk Projekts des Risikoforschungsinstituts der Boku Wien, die der ukrainischen Regierung bereits vorliegt. Deutschland wäre bei Ostwetterlage betroffen. (Seibert, Petra, e.a., Flexrisk – Flexible Tools for Assessment of Nuclear Risk in Europe, Vienna (2013) BOKU; http://flexrisk.boku.ac.at/en/evaluation.phtml#form; accessed on 2 May 2017; run: Site – UA Zaporoshje; Unit – 1; Date – 1995-01-05 23 UTC; Type of result – Accumulated ground contamination with C-137; Doman – Zoomed domain (dx=10 km))
Die Ukraine hat keinen alternativen Energieplan vorgelegt, sie verschweigt in den Unterlagen den Krieg der im Osten des Landes nahe dem AKW Zaporizhzhya tobt, sie legt keine korrekten Daten über den Uranabbau, die Endlagerung und den CO2-Kreislauf vor. Es stimmt nicht, dass die Laufzeitverlängerung eine akzeptierte Strategie in der Mehrheit von Ländern wäre, wie in den Unterlagen beschrieben. Eine Anzahl fortschrittlicher Staaten wie Deutschland oder Österreich aber auch kritische politische Stimmen anderer europäischer Staaten lehnen eine Laufzeitverlängerung alternder Reaktoren ab, weil die Gefährlichkeit sich drastisch erhöht. Die Dokumente belegen, dass die Ukraine keine Gelder hat um den Rückbau zu bezahlen. Ich verlange darüber konkrete Unterlagen, dass die Ukraine die Aufrüstung der alten Reaktoren mit öffentlichen Geldern der EBRD und von Euratom bezahlt hat. Es fehlen die Unterlagen über Risse und Versprödungen in den alten Reaktordruckbehältern und anderer kritischer Elemente im Reaktorgefüge.
In diesem Zusammenhang, weil die Aufrüstung mit öffentlichen Mitteln aus Europa bezahlt wurde, fordere ich die Veröffentlichung der periodischen Sicherheitsberichte. Ich fordere auch die Sicherheitsberichte betreffend der Aufrüstung aller neun alten Reaktoren öffentlich vorzulegen. Damit, dass diese in den vorgelegten Unterlagen fehlen, verstößt die Ukraine gegen die Aarhus Konvention, Art. 6(6): “Each Party shall require the competent public authorities to give the public concerned access for examination, upon request where so required under national law, free of charge and as soon as it becomes available, to all information relevant to the decision-making referred to in this article that is available at the time of the public participation procedure, without prejudice to the right of Parties to refuse to disclose certain information in accordance with article 4, paragraphs 3 and 4.”
Der Betreiber Energoatom hat in den 30 Jahren Betrieb der alten Reaktoren keine Gelder für den Rückbau zurückgelegt. Es gibt keinen vernünftigen Grund anzunehmen, dass das Geld dafür erwirtschaftet werden kann während der Laufzeitverlängerung der alternden Reaktoren und ganz sicher nicht, wenn die Strompreise so niedrig bleiben.
Die Unterlagen geben keinerlei Informationen über mehrere Reaktoren betreffende Unfälle, diese werden nicht angenommen; Unfälle anderer Reaktoren auf dem Betriebsgelände; Die Ausbreitung der Radioaktivität bei einem schweren Unfall; die Risiken von Sabotage, terroristischer Anschläge und Kriegsangriffen werden nicht angenommen, Katastrophenschutz ist nicht enthalten, ebenso Probleme mit radioaktiven Wasser.
Die Defizite, die Jan Haverkamp für Greenpeace in einer Stellungnahme auflistet sind vollinhaltlich in meine Stellungnahme zu integrieren. Die darin aufgeführten Defizite machen klar, dass die deutsche Öffentlichkeit nicht wie in der Espoo Konvention und der Aarhus Konvention vorgeschrieben, an dieser Umweltverträglichkeitsprüfung teilnehmen kann. (http://gruene-fichtelgebirge.de/atom-in-europa/ – Hier die Stellungnahme dazu von Jan Haverkamp für Greenpeace CEE: Pdf zum Herunterladen )
Die Umweltverträglichkeitsprüfung versäumt einen alternativen Plan für die Energieversorgung der Ukraine vorzulegen. Dies betrifft nicht nur den Verzicht alternative Energien zu prüfen. Die Unterlagen beinhalten nur den Willen auf Laufzeitverlängerung alter Reaktoren.
Mit freundlichen Grüßen,
Vorname, Nachname

Zurück in die Vergangenheit: Atom-Comeback in England verhindern!
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Neuigkeit zur Petition: Wir fahren nach Temelin
https://www.change.org/p/bundesregierung-atomkraftwerk-temelin-i-sofort-abschalten/u/21503350
28. Sep. 2017 — Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Temelin Petition,
am kommenden Samstag, dem 30.09.2017, sind wir im Hochsicherheitsbereich des AKW TEMELÍN.
Wegen der Journalisten die uns begleiten, hat der Temelin-Betreiber CEZ ein totales Film-und Foto-Verbot sowohl im AKW, als auch im Informationszentrum und auf dem CEZ-Gelände erlassen. Außerdem wurde diesmal von CEZ sogar die Deutsche Botschaft bemüht. Wir verstehen, dass man aus Sicherheitsgründen nicht im AKW filmen lässt, halten den Rest aber für etwas übertrieben. Was wäre wohl passiert, wenn wir Gregor Hackmack und Michel von Change.org mit ihrer Facebook-Berichterstattung dabei gehabt hätten?
Mit dabei ist der unglaubliche Jan Haverkamp, der im Jahr 2000 den Temelin-Schweißnahtfall 1-4-5 (Akte 15/2001/SUJB) für Greenpeace Tschechien aufdeckte. Heute arbeitet Jan für Wise Amsterdam auch am Fall Tihange. Er ist stellvertretender Vorsitzender von Nuclear Transparency Watch, sowie Berater von Greenpeace. Auch Kreisrätin Halo Saibold aus Passau ist wieder dabei, die den Katastrophenschutz in Passau zusammen mit ihrem Landrat auf Vordermann bringen will. Die Landkreisgrenze von Passau ist 60 km von Temelin entfernt. Aus der Oberpfalz kommt die BI WAA NAA. Und auch aus Tschechien sind die Umweltschützer dabei.
Die Abendschau im bayerischen Fernsehen berichtet von unserer Exkursion ins AKW Temelin voraussichtlich am 02.10.2017.
http://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/abendschau/index.html
Ich melde mich wieder, wenn ich zurück bin.
Herzliche Grüße,
Brigitte Artmann
Wenn Sie uns unterstützen wollen, wir finanzieren unsere Temelin-Aktivitäten über Spenden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Spendenquittungen ausstellen können, da wir eine einfache Bürgerinitiative sind.
www.stoppt-temelin.de
IBAN: DE52 7805 0000 0222 4106 64
Neuigkeit zur Petition: Jetzt vereinfachte E-Mail-Einwendung „Endlagersuche in Tschechien“!
Neuigkeit zur Petition: Eilig: Endlagersuche in Tschechien – Einwendung nach Prag schicken!
https://www.change.org/p/bundesregierung-atomkraftwerk-temelin-i-sofort-abschalten/u/20999908
8. Aug. 2017 — Liebe Unterstützer*innen der Temelin-Petition,
Tschechien sucht ein Endlager und wir können unsere Meinung dazu sagen. Ich habe eine frei benutzbare Einwendungsvorlage vorbereitet, mit der auch die Forderung nach der immer noch ausstehenden Untersuchung der vollständigen Akten aller Schweißnähte im Primärkühlkreislauf von Temelin 1 direkt nach Prag geschickt werden kann. Denn im Falle eines Super-GAU ist das relevant für die Größe des tschechischen Endlagers.
Die Einwendungsfrist für das sogenannte „grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfungsverfahren (SUP) zur Entsorgungsstrategie für radioaktive Abfälle der Tschechischen Republik“ endet am 18. August 2017. Die Einwendung muss direkt per Post oder Email an das tschechische Umweltministerium geschickt werden.
Die Einwendungsvorlage und weitere Informationen gibt es bei www.stoppt-temelin.de.
Ich bitte Sie/Euch – trotz der knappen Zeit – um rege Teilnahme.
Mit herzlichen Grüßen,
Brigitte Artmann
BI STOPPT TEMELIN
Am Frauenholz 22
95615 Marktredwitz/Germany
Tel +49 923162821
Mobil +49 1785542868
brigitte-artmann@gmx.de
www.stoppt-temelin.de
IBAN: DE52 7805 0000 0222 4106 64
Neuigkeit zur Petition: Gute Nachrichten: Nächste Woche Übergabe der Petition STOPPT TEMELIN
https://www.change.org/p/bundesregierung-atomkraftwerk-temelin-i-sofort-abschalten/u/20752225
6. Juli 2017 — Gute Nachrichten: Nächste Woche übergeben wir Eure derzeit 77.353 Unterschriften unserer Petition „STOPPT TEMELIN – Gefährliche Schweißnähte untersuchen!“ an Herrn Ministerialdirigent Elsner, den technischen Leiter der Atomaufsicht im BMUB. Herr Elsner ist zuständig für die technische Sicherheit deutscher AKW und damit für uns ein wichtiger Ansprechpartner. Change.org plant eine Übertragung via Facebook zu organisieren.
Es ist jetzt ganz wichtig, dass Ihr die Petition nochmal kräftig auf Facebook teilt, damit endlich eine Untersuchung stattfindet!
www.change.org/p/bundesregierung-atomkraftwerk-temelin-i-sofort-abschalten
DANKE für Eure Unterstützung!
Herzliche Grüße,
Brigitte Artmann
www.stoppt-temelin.de
















