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Das Remonstrationsrecht … Die Verantwortung des ‚Beamten‘ (Polizei und Bundeswehr) für eine Diensthandlung.

http://www.staatsrecht.info/pub/beamte.htm

Die ‚rechtsstaatliche“ Umgebung hat dazu geführt, dass die Remonstrationspflicht heute Wirkung zeigen kann.

Voraussetzung ist, dass ‚Beamte‘ ihre Pflicht kennen und wahrnehmen.

§ 56 verpflichtet ‚Beamte‘ – ausser in Sondersituationen – nicht zum aktiven Widerstand, sondern nur zur passiven Nichtausführung von Weisungen.

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Juristen erklären leider nicht den Umstand, wie sich solche Gesetze lesen, wenn berücksichtigt wird, dass die BRDGmbH kein Staat ist sondern eine Firma und die ‚Regierung‘ unrechtmässig tut, was sie tut.

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ICH  BIN  LUISE