Sandra Lück
Essen, Deutschland
21. Jan. 2017 — Liebe Unterstützer!
Das Jugend-, bzw Rechtsamt der Stadt Bochum teilt mit, dass es beabsichtigt, meinen Antrag auf Altersbegrenzung beim Gänsereiten abzulehnen.
Begründung:
Fehlende Antragsbefugnis und mangels Rechtsschutzinteresses.
Der Verweis auf §7 des Jugendschutzgesetzes reiche nicht aus, es sei kein „Tatbestand“ gegeben.
Kurz: Es schadet Kindern nicht, zuzusehen, wie (wenn auch toten) Tieren die Köpfe abgerissen werden.
Somit ignoriert die Behörde auch die Empfehlung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.
Noch gibt man mir Gelegenheit, weitere Argumente anzuführen – sehr freundlich.
Das übernimmt nun mein Anwalt für mich – Update folgt!
Liebe Grüße,
Sandra Lück